Die Begegnungszone gilt

Am 18. August konnten die Arbeiten für die Begegnungszone nach fünfwöchiger Bauzeit termingerecht abgeschlossen werden. Seit diesem Datum gilt die Begegnungszone.

In einer Begegnungszone gibt es ausser den Markierungen und Signalen der Begegnungszone keine Signalisationen und Markierungen mehr. Das bedeutet, dass in der Begegnungszone keine Parkierungsverbotstafeln mehr stehen. Auch die Bemalung und Signalisation «Achtung Schule» wurden aufgehoben. Es gelten die übergreifenden Regeln der Begegnungszone (siehe Kasten).

Die Regeln in der Begegnungszone:

  • Ab sofort gilt im Städtli die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
  • Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die ganze Fläche benützen und sind gegenüber den Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt. Sie dürfen die Fahrzeuge jedoch nicht unnötig behindern.
  • Das Parkieren ist nur noch an den durch Signale und Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Ausserhalb der markierten Felder herrscht Parkverbot (auch wenn keine Parkverbotstafeln mehr stehen).

Kunstobjekte folgen im nächsten Jahr
Die Fundamente für die 12 Kunstobjekte sind vorbereitet. Rund die Hälfte davon befindet sich im Strassenraum und dient der Verlangsamung des Verkehrs. Bis die Kunstobjekte im nächsten Jahr montiert werden, werden die Fundamente im Strassenraum mit Pfosten versehen.

Litfasssäule aufgeschoben
Ein Element fehlt noch: die Litfasssäule beim Bollwerk. Bevor sie im Städtli aufgestellt wird, erarbeitet die Gemeinde Eglisau zuerst noch ein Konzept für die Bewirtschaftung.

Ausblick
Mit dem Abschluss der kurzfristigen Massnahmen ist die Begegnungszone abgeschlossen. Auch die Arbeit der Kommission öffentlicher Raum Kernzonen (KÖRZ) ist damit für dieses Projekt beendet. Die Kommission berät den Gemeinderat in Zusammenhang mit der Gestaltung der öffentlichen Freiräume in den Kernzonen gemäss Zonenplan, um deren Qualität hinsichtlich Nachhaltigkeit, insbesondere Ästhetik und Funktionalität langfristig zu gewährleisten. Sie hat das BGK Städtli eng begleitet und wird bei künftigen Projekten im öffentlichen Raum wieder zum Einsatz kommen.

Die nun realisierten baulichen Massnahmen entsprechen den Minimalanforderungen an eine Begegnungszone, welche Teil des Projekts «Betriebs- und Gestaltungkonzept Städtli» ist. Im Endausbau sieht dieses die Neugestaltung sämtlicher Oberflächen in der Begegnungszone vor. Diese erfolgt gestaffelt, koordiniert mit anstehenden Werksanierungen und abgestimmt auf die finanzielle Lage der Gemeinde. Die Etappierung erfolgt deshalb über mehrere Jahre und der Zeithorizont ist offen.