Anstellungsbedingungen

Das Anstellungsverhältnis bei der Politischen Gemeinde Eglisau ist öffentlich-rechtlich. Die Anstellung der Mitarbeitenden der Gemeinde erfolgt nicht nach Obligationenrecht sondern nach öffentlichem Recht. Die Regelungen sind in der Personalverordnung festgehalten, wo eine kommunale Regelung fehlt, kommt das kantonale Personalrecht zur Anwendung. Diesbezügliche Fragen beantwortet Ihnen der Gemeindeschreiber, bzw. die Personalfachstelle.