Sozialbehörde
Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Sozialvorstand vertritt den Gemeinderat in der Sozialbehörde und ist deren Präsident. Die Sozialbehörde konstituiert sich im Übrigen selbst.
Die Sozialbehörde besorgt im Rahmen eidgenössischer und kantonaler Vorschriften insbesondere:
- die Sozialhilfe
- das Asylwesen
- die Aufsicht über Krippen, Horte und Tagesfamilien
Für weitere Aufgabengebiete kann der Gemeinderat die Sozialbehörde als ausführendes Organ einsetzen.
Mitglieder der Sozialbehörde
Laufer Thomas
Präsident und Mitglied des Gemeinderates
Crottogini Kristin
Mitglied der Sozialbehörde
Höner Ruth
Mitglied der Sozialbehörde
Lee René
Mitglied der Sozialbehörde
Wernli Thomas
Mitglied der Sozialbehörde
Kontakt via Abteilung Soziales.
Termine auf Vereinbarung