Sozialbehörde

Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Sozialvorstand vertritt den Gemeinderat in der Sozialbehörde und ist deren Präsident/-in. Die Sozialbehörde konstituiert sich im Übrigen selbst.

Die Sozialbehörde besorgt im Rahmen eidgenössischer und kantonaler Vorschriften insbesondere:

  • die Sozialhilfe
  • das Asylwesen
  • die Aufsicht über Krippen, Horte und Tagesfamilien

Für weitere Aufgabengebiete kann der Gemeinderat die Sozialbehörde als ausführendes Organ einsetzen. 

Mitglieder der Sozialbehörde

Michael Fiebig
Präsident und Mitglied des Gemeinderates

Ruth Wyss
Vizepräsidentin, Kommunikation, Asylunterkünfte / Notwohnungen

Martina Bach
Mitglied der Sozialbehörde, Aufsicht und Bewilligung von Kinderhorten und -krippen / Meldung und Aufsicht von Tagesfamillien

Bettina Baumberger
Mitglied der Sozialbehörde, Jugendkommission und Suchtprävention

Andreas Pfeifer
Mitglied der Sozialbehörde, Schuldenberatung, Gemeindeeigene Beschäftigungsangebote und Förderung der Zusammenarbeit mit dem lokalen Gewerbe

Kontakt via Abteilung Soziales.

Termine auf Vereinbarung

Interessensbindungen Sozialbehörde