Sozialbehörde

Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Sozialvorstand vertritt den Gemeinderat in der Sozialbehörde und ist deren Präsident/-in. Die Sozialbehörde konstituiert sich im Übrigen selbst.

Die Sozialbehörde besorgt im Rahmen eidgenössischer und kantonaler Vorschriften insbesondere:

  • die Sozialhilfe
  • das Asylwesen
  • die Aufsicht über Krippen, Horte und Tagesfamilien

Für weitere Aufgabengebiete kann der Gemeinderat die Sozialbehörde als ausführendes Organ einsetzen. 

Mitglieder der Sozialbehörde

Thomas Laufer
Präsident und Mitglied des Gemeinderates

Kristin Crottogini
Mitglied der Sozialbehörde

René Lee
Mitglied der Sozialbehörde

Andreas Pfeifer
Mitglied der Sozialbehörde

Ruth Wyss
Mitglied der Sozialbehörde

Kontakt via Abteilung Soziales.

Termine auf Vereinbarung