Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Vormundschaftsbehörden der ein­zelnen Gemeinden wurden aufgrund einer Gesetzesänderung per 1. Januar 2013 aufgehoben. Die Aufgaben der bisherigen Vormundschaftbehörden werden durch eine regionale Behörde, der sogenannten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), übernommen. Für unsere Gemeinde ist die KESB Bülach Nord zuständig. 

KESB Bülach Nord
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Feldstrasse 99
8180 Bülach

Telefon 044 863 12 50
http://www.kesb-zh.ch/buelach-nord