Ersatzwahl Behörde für Alters- und Pflegefragen: Wahlanordnung für zwei vakante Stellen

Für die aus der Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) Eglisau zurücktretenden Charlotte Scherr und Ursula Büchli-Flüeler ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 6. Mai 2024 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Eglisau, Gemeindeverwaltung, Obergass 17, 8193 Eglisau, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Auf einem Wahlvorschlag darf höchstens eine wählbare Person genannt sein. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Eglisau erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt, unter Beilage eines Beiblattes mit den Vorgeschlagenen.

Formular für Wahlvorschläge
Dieses Formular ist auch bei der Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, 8193 Eglisau erhältlich.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstr. 3, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Behörde für Alters- und Pflegefragen

Die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) besteht mit Einschluss des Präsidenten aus fünf Mitgliedern. Vier Mitglieder werden an der Urne gewählt. Der Gesundheitsvorstand vertritt den Gemeinderat in der BAPF und ist deren Präsident/-in. Der/die Geschäftsleiter/-in des Alterszentrums Weierbach (AZW)  nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.

  • Die BAPF ist für die strategische Führung des AZW und für die Umsetzung des Altersleitbildes verantwortlich. Weiter ist die BAPF Anspsrechperson für Alters- und Pflegefragen und unterstützt die Geschäftsleitung AZW in operativen Geschäften.
  • Der Gemeinderat kann die BAPF für weitere Aufgabenbereiche als ausführendes Organ einsetzen. 

Mitglieder der Behörde für Alters- und Pflegefragen

Regula Peter
Präsidentin und Mitglied des Gemeinderates

Alois Jenny 
Mitglied der BAPF

Ruth Mattich 
Mitglied der BAPF

Kontakt via Abteilung Bevölkerung