Ausganglsage
Die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde
Eglisau sind seit 2016 in der Bau- und Zonenordnung (BZO), dem Zonenplan 1:5000, den Waldabstandslinienpläne Schaffhauserstrasse und Rhihalden 1:500 und der Kernzonenplan 1:2500 geregelt. Der Zonenplan "Steinboden und Schlafapfelbaum" wurde teilrevidiert und 2019 in Kraft gesetzt.
Von 2022 bis 2023 soll die Bau- und Zonenordnung (BZO) aus folgenden Gründen teilrevidiert werden.
- Harmonisierung der Begriffe: Mit der am 1. März 2017 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wurden im Kanton Zürich die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Die Gemeinden sind gemäss Übergangsbestimmungen gehalten, ihre Bau- und Zonenordnungen bis spätestens 8 Jahre ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung anzupassen.
- Korrektur von Fehlern aus der Praxis: In den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme in der aktuellen BZO sollen behoben werden.
- Mehrwertausgleich: Die BZO soll mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes
(MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden.
Planung und Projektierung
Für die Erarbeitung der Teilrevision hat der Gemeinderat Eglisau eine Kommission eingesetzt. Die Kommission wird von SUTER VON KÄNEL WILD, Planer und Architekten AG, aus Zürich fachlich begleitet. Sie hat in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme gesammelt. Bis am 12. August 2022 hat sie auch Anliegen und Bedürfnisse aus der Bevölkerung zur Bau- und Zonenordnung sowie zum Zonenplan entgegengenommen (wir haben dazu im Mitteilungsblatt 8/22 informiert).
Nächste Schritte
Die Teilrevision erfolgt in mehreren Phasen. Die Grundlagen sind bereits erarbeitet und der Handlungsbedarf festgelegt. Bis Frühling 2023 wird der Entwurf für die Revisionsvorlage erarbeitet. Die Mitwirkung und Bereinigung ist bis Ende 2023 vorgesehen und bis Ende 2024 soll die Teilrevision festgesetzt und genehmigt sein. Für die Bevölkerung von Eglisau sind folgende Informations- und Abstimmungstermine geplant:
- 1. Quartal 2023: Informationsveranstaltung
- 3. Quartal 2024: Gemeindeversammlung