Ausganglsage

Die kommunalen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften der Gemeinde
Eglisau sind seit 2016 in der Bau- und Zonenordnung (BZO), dem Zonenplan 1:5000, den Waldabstandslinienpläne Schaffhauserstrasse und Rhihalden 1:500 und der Kernzonenplan 1:2500 geregelt. Der Zonenplan "Steinboden und Schlafapfelbaum" wurde teilrevidiert und 2019 in Kraft gesetzt.

Von 2022 bis 2023 soll die Bau- und Zonenordnung (BZO) aus folgenden Gründen teilrevidiert werden.

  • Harmonisierung der Begriffe: Mit der am 1. März 2017 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes wurden im Kanton Zürich die einheitlichen Baubegriffe und Messweisen der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt. Die Gemeinden sind gemäss Übergangsbestimmungen gehalten, ihre Bau- und Zonenordnungen bis spätestens 8 Jahre ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung anzupassen.
  • Mehrwertausgleich: Die BZO soll mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden.
  • Überarbeitung und Integration der Parkplatz-Verordnung aus dem Jahr 1994 
  • Korrektur von Fehlern aus der Praxis: In den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme in der aktuellen BZO sollen behoben werden. 

Planung und Projektierung

Für die Erarbeitung der Teilrevision hat der Gemeinderat Eglisau eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird von SUTER VON KÄNEL WILD, Planer und Architekten AG, aus Zürich fachlich begleitet. Die Arbeitsgruppe hat in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme gesammelt. Bis am 12. August 2022 hat sie auch Anliegen und Bedürfnisse aus der Bevölkerung zur Bau- und Zonenordnung sowie zum Zonenplan entgegengenommen (wir haben dazu im Mitteilungsblatt 8/22 informiert).

Nächste Schritte

Die Teilrevision erfolgt in mehreren Phasen. Ursprünglich war geplant, die Teilrevision bis Ende 2024 festzusetzen. Nachdem der Handlungsbedarf festgelegt und die Grundlagen erarbeitet worden waren, wurde 2023 der Entwurf für die Revisionsvorlage erarbeitet. Dieser ging Anfang 2024 zur Vorprüfung an den Kanton. Die erste Vorprüfung der Teilrevision durch den Kanton ist inzwischen erfolgt. Da der Kanton eine Überarbeitung und eine zweite Vorprüfung wünscht, verzögert sich die öffentliche Mitwirkung vom Frühling auf den Spätsommer 2024. Das bedeutet auch, dass die Teilrevision erst im ersten Halbjahr 2025 der Gemeindeversammlung vorgelegt und festgesetzt werden kann. Für die Bevölkerung von Eglisau sind folgende Informations- und Abstimmungstermine geplant: 

  • 2024: Informationsveranstaltung im Spätsommer
  • 2025: Gemeindeversammlung

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