Ausgangslage
Das Alterszentrum Weierbach (AZW) ist eine Institution der Gemeinde Eglisau, die eigenwirtschaftlich betrieben wird. Das heisst, das AZW ist administrativ Teil der Gemeinde. Da sich das AZW in einem sehr dynamischen und herausfordernden Umfeld befindet, fragt sich, ob diese Organisationsform langfristig noch die richtige ist.
Im Herbst 2024 haben Klaus Vogel und Patrick Scherr die Initiative «Ausgliederung und Umwandlung des Alterszentrums Weierbach (AZW) in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft» eingereicht. Die Initianten favorisieren eine gemeinnützige Aktiengesellschaft, deren Aktienkapital vollständig im Besitz der Gemeinde Eglisau bleibt. Der Gemeinderat Eglisau hat im Dezember 2024 die Einzelinitiative für gültig erklärt.
Auch die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) hat das Ziel, langfristig die beste Trägerschaftsform für den Betrieb zu finden und hat sich bereits vor dem Eingang der Initiative mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie wollen aber nebst der Aktiengesellschaft auch andere Rechtsformen, wie eine Stiftung oder eine öffentlich-rechtliche Anstalt, prüfen lassen.
Planung und Projektierung
Ursprünglich war die Urnenabstimmung über die Initiative im ersten Halbjahr 2025 geplant. Nach gemeinsamen Gesprächen zwischen Initianten, Gemeinderat und der BAPF wurde entschieden, die Abstimmung zu verschieben. Zuerst sollte eine umfassende Auslegeordnung über mögliche Trägerschaftsformen erarbeitet werden.
Die Auslegeordnung wurde von Gemeinderat, BAPF und Initianten gemeinsam erarbeitet und am 19. Februar 2026 vorgestellt.
Nächste Schritte
Nach Auswertung der Informationsveranstaltung sind die BAPF und der Gemeinderat der Ansicht, dass der eingeschlagene Weg hin zu einer gemeinnützige AG fortgesetzt werden soll. Das Aktienkapital würde vollständig im Besitz der Gemeinde Eglisau bleiben.
Da unter anderem eine Anpassung der Gemeindeordnung erforderlich ist, werden die Stimmberechtigten letztlich an der Urne darüber entscheiden. In den kommenden Monaten werden die notwendigen Unterlagen und Details ausgearbeitet. Es ist vorgesehen, dass im Dezember die vorberatende Gemeindeversammlung und im Februar 2027 die Urnenabstimmung erfolgen kann. Bei einer Annahme ist eine Umsetzung auf den 1. Januar 2028 denkbar.
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