Neue Polizeiverordnung: Die wichtigsten Änderungen

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Eglisau aus dem Jahr 1999 wurde totalrevidiert und der Bevölkerung an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2021 vorgelegt. Die neue Verordnung tritt am 1. April in Kraft und kann in ganzer Länge unter www.eglisau.ch eingesehen werden.

Hier die wesentlichen Änderungen in Kürze:

  • Überwachung des öffentlichen Grundes: Der Gemeinderat hat neu die Möglichkeit, auf dem öffentlichen Grund die Überwachung mit technischen Geräten einzusetzen, welche die Personenidentifikation zulassen. Die Öffentlichkeit muss vorab auf diesen Einsatz aufmerksam gemacht werden.
  • Benutzung Salzhausplatz und Badiwiese: Neu ist es verboten, auf den Anlagen Hunde mitzuführen, zu grillieren und Velos abzustellen.
  • Ruhezeiten und Lärmschutz: Das Verbot von lärmigen Arbeiten gilt neu für Gewerbe und Private von Montag bis Samstag von 20.00 bis 7.00 und von 12.00 bis 13.00 Uhr. Die Nachtruhe gilt neu von 22.00 bis 7.00 Uhr.
  • Littering: Zuwiderhandelnde müssen neu den ordnungsgemässen Zustand wiederherstellen und nebst einer Busse auch allfällige Reinigungs- und Instandstellungskosten bezahlen.

Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der Polizeiverordnung hat der Gemeinderat auch über Lösungen diskutiert, wie der Ordnungsdienst schneller vor Ort sein könnte. Zu diesem Zweck möchte er dahin wirken, dass die bestehende Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Bülach verbessert wird.

Gemeinderat Eglisau