Unsere «neuen» alten Parkplätze

Liebe Eglisauerinnen und Eglisauer

Die Parkplätze von Eglisau, sie beschäftigen uns alle. Ob die Badigäste, welche am liebsten direkt neben dem Badetuch parkieren, die Bürger, welche gerne Ihr Zweitauto auch direkt neben dem Haus parkieren wollen und natürlich auch unsere Gewerbetreibenden, welche möglichst viel Parkraum für Ihre Kunden bereitstellen möchten. Alle diese Argumente und Wünsche sind für mich nachvollziehbar, leider aber auch nicht immer so einfach umsetzbar.

Vor über einem Jahr, an der Gemeindeversammlung vom 17. Juli 2021, verabschiedete die Eglisauer Stimmbevölkerung unsere neue Parkierungsverordnung. Die Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne Städtli ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden ist leider auch eine grosse Belastung durch parkplatzsuchende Automobilisten. Ziel dieser neuen Verordnung ist, den Suchverkehr einzudämmen, einheitliche Regelungen und Gebühren festzulegen und so für mehr Ordnung im verkehrsgeplagten Eglisau zu sorgen. Diese wichtigen Argumente wurden vom Souverän goutiert.

Nun wird die neue Parkierungsverordnung umgesetzt und tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Was heisst das nun für uns alle?

Auf dem ganzen Gemeindegebiet von Eglisau kann ab dem 1. Januar 2023 auf öffentlichen Parkplätzen nur noch gegen Gebühr parkiert werden.

In den letzten Monaten wurde intensiv an der Ausführung der neuen Parkierungsverordnung gearbeitet und die verschiedenen Bedürfnisse der AnwohnerInnen, den Vereinen sowie den Gewerbetreibenden berücksichtigt. Alle haben berechtigterweise Ihre Ansprüche und Wünsche an diese neue Verordnung und hoffen natürlich, dass sich die Situation zu Ihren Gunsten verbessert.

Mit grosser Sorgfalt, viel Planung und im Bewusstsein all dieser Anliegen setzen wir jetzt unsere neue Verordnung um. Damit dieses Unterfangen gelingt, und sich die etlichen Verbesserungen in unserem System bemerkbar machen können, brauchen wir die Unterstützung von jedem einzelnen. Für uns alle, die mit dem Auto unterwegs sind, wird eine neue Situation eintreten und der gewohnte Alltag sich etwas verändern. Ich bin mir aber sicher, dass für alle die Verbesserungen erreicht werden, die wir uns erhoffen.

Wir sind uns bewusst, dass die Einführung der neuen Parkierungsverordnung eine Umstellung für alle Autofahrerinnen und Autofahrer ist. Wir bitten Sie deshalb, unserem Tourismus, den Parkplatz suchenden Kunden, unserer Gemeindeverwaltung, der Polizei und unseren Werkmitarbeitern gegenüber Verständnis zu zeigen. Nur zusammen können wir diese Aufgabe bewältigen und einen Mehrwert für unsere wunderbare Gemeinde generieren.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne die ParkingPay-App näherbringen und empfehlen, diese in Zukunft zu nutzen. Mit dieser in der Schweiz stark verbreiteten App, können Sie auf jedem Parkplatz in Eglisau, unkompliziert eine Tages-, Monats- oder Jahresbewilligung lösen und bezahlen. Die App wird nicht nur in Eglisau genutzt, sondern ist in der ganzen Schweiz stark verbreitet und steht Ihnen kostenlos zur Verfügung.

Ab dem 1. Dezember 2022 können Sie Ihre Monats- oder Jahresbewilligungen über ParkingPay (www.parkingpay.ch) oder direkt am Schalter der Abteilung Bevölkerungsdienste & Sicherheit, im 1. Stock des Gemeindehauses, beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Monats- und Jahresbewilligungen erst durch die Gemeindeverwaltung freigegeben werden müssen. Erst nach der Prüfung wird Ihre Parkbewilligung freigegeben und erlangt ab dem 1. Januar 2023 ihre Gültigkeit.

An dieser Stelle möchte ich mich persönlich noch bei Ihnen bedanken. Es ist grossartig, mit einer Bevölkerung wie derjenigen von Eglisau zusammen zu arbeiten! Zusammen können wir Eglisau weiterentwickeln und unser wunderbares Eglisau noch etwas lebenswerter machen als es ohnehin schon ist!

Vielen Dank und auf ein gutes Gelingen!

Nando Oberli
Vorsteher Bevölkerungsdienste & Sicherheit