Entsorgung radioaktiver Abfälle

Wie es zum Standortentscheid kam und wie es weitergeht

Sachplanverfahren des Bundes
Unsere radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie, Forschung und Kernkraftwerken müssen in der Schweiz entsorgt werden. 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Darin sind das Verfahren und die Kriterien festgelegt, nach denen die Standortauswahl durchgeführt wird. Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Eine dieser Standortregionen ist Nördlich Lägern, von der auch die Gemeinde Eglisau betroffen ist. Der Lagerbereich könnte sich dereinst unterhalb des Gemeindegebiets erstrecken.

Um die Partizipation der lokalen und regionalen Akteure im Verfahren zu gewährleisten, wurden Regionalkonferenzen gegründet. Die Regionalkonferenzen bringen ihre Anliegen, Fragen, Bedürfnisse und Interessen in Form von Berichten und Stellungnahmen in den Prozess der Standortsuche ein für den Fall, dass das Tiefenlager in die Region kommt. Die Regionalkonferenz kann aber nicht mitentscheiden, wo das Lager letztlich gebaut wird.

Entscheid aufgrund der Geologie
Im Verfahren hat die Sicherheit von Mensch und Umwelt oberste Priorität. 2015 wollte die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) Nördlich Lägern als Standortgebiet ausschliessen. Aufgrund der damaligen Datenlage ging sie davon aus, dass die Gesteinsfestigkeit aufgrund der Tiefe nicht genügend gut sei. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI – die Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit ­– und die Kantone forderten weitere geologische Untersuchungen, um den Befund bestätigen zu lassen. Die anschliessenden Tiefbohrungen zeigten, dass das Gestein wesentlich besser ist, als von der Nagra angenommen. Die Nagra hat Mitte September 2022 dem Bund basierend auf den durchgeführten Untersuchungen der Geologie den Vorschlag eingereicht, das Tiefenlager dereinst in Nördlich Lägern erstellen zu wollen. Dies sei gemäss Nagra der beste Standort mit den grössten Sicherheitsreserven.

Finanzielle Abgeltung für die Region
Ab dem Zeitpunkt der Standortankündigung können die Verhandlungen über Abgeltungen zwischen den Entsorgungspflichtigen, den Standortkantonen sowie den Gemeinden der Standortregion beginnen. Für die Entsorgungspflichtigen besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Abgeltungen zu entrichten. Die Standortregion wird aber für ihren Beitrag abgegolten, den sie für die Lösung einer nationalen Aufgabe erbringt.

Weitere Verfahrensschritte
Der grösste Teil des nuklearen Abfalls wird derzeit im Zwischenlager in Würenlingen oberirdisch gelagert. Die Abfälle sollen schrittweise ins Tiefenlager überführt werden. Die Einlagerung der hochradioaktiven Abfälle soll ab 2060 beginnen. Nach einer Beobachtungsphase, in welcher die Abfälle zurückgeholt werden können, wird entschieden, ob das Lager verschlossen wird. Beim Entscheid kann dann berücksichtigt werden, wie sich die Technologie zur Wiederverwendung radioaktiver Abfälle entwickelt hat.

Die Bekanntgabe des Standortgebiets Nördlich Lägern und des Standorts der Verpackungsanlage am Standort des bestehenden Zwischenlagers in Würenlingen ist ein wegweisender Vorentscheid. Das ENSI wird nun die Rahmenbewilligungsgesuche der Nagra anhand definierter Kriterien prüfen. Am Schluss des Verfahrens – voraussichtlich 2029 – bestimmt der Bundesrat den Standort des Lagers. Das Schweizer Volk kann darüber abstimmen, falls das Referendum ergriffen würde.