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Baugesuchsformulare

Baugesuchsformular für das ordentliche Verfahren (Normalfall)

Dieses Formular ist für jedes Baugesuch auszufüllen, welches im ordentlichen Verfahren zu behandeln ist.

Um das Formular ausfüllen zu können, benötigen Sie mindestens die Adobe Reader-Version 11 (Windows) resp. 8.1 (Mac) oder neuer. Öffnet sich das Baugesuchsformular mit Doppelklick nicht (Fehlermeldung), klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link, wählen Sie "Link speichern unter ..." und bestimmen Sie einen Speicherort. Öffnen Sie danach das gespeicherte PDF mit dem Programm Adobe Reader (rechte Maustaste und öffnen).

 

Baugesuchsformular für das Anzeigeverfahren

Dieses Formular ist auszufüllen, wenn das Baugesuch im Anzeigeverfahren gemäss § 14 Bauverfahrensverordnung (BVV) behandelt werden kann. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei unserem Bausekretariat über die Voraussetzungen.

 

Gebäude- und Wohnungserhebung

Bei Baugesuchen mit Wohnraum ist zusätzlich das Formular "Gebäude- und Wohnungserhebung" auszufüllen.

 

Meldeformular Solaranlagen

Solaranlagen, welche in Wohnzonen und ausserhalb der Bauzonen (Bsp. Bauernhöfe) geplant sind, müssen nicht mehr mittels einem Baugesuch bewilligt werden. Hierfür gelangt das "Meldeverfahren" zur Anwendung. Das Meldeformular finden Sie hier:

Bitte beachten Sie, dass folgende Anforderungen für das Meldeverfahren erfüllt werden müssen:

  • Die Module überragen die Dachfläche um höchstens 20 cm, wobei im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen wird.
  • Die Module überragen die Dachfläche in der Aufsicht (von oben gesehen) und der Ansicht (von vorne gesehen) nicht.
  • Es muss sich um eine kompakt zusammenhängende Fläche handeln.
  • Die Module werden nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt.
  • Die Module müssen schwarz sein (nicht dunkelblau).

Nicht zur Anwendung kommt das Meldeverfahren für Solaranlagen in Freihalte-, Erholungs-, Reserve-, Schutz- und Kernzonen sowie im Wald oder Solaranlagen, die freistehend errichtet (gebäudeunabhängig) oder in Fassaden integriert werden. Diese Solaranlagen unterstehen weiterhin der Bewilligungspflicht (Baugesuch). Dies gilt auch, wenn sich die entsprechenden Liegenschaften im Perimeter des überkommunalen Ortsbildinventars befinden oder im Gewässerraum bzw. Uferstreifen liegen.

 

Weitere Formulare

...finden Sie auf der Homepage der kantonalen Verwaltung.