Baufreigabe beantragen

Nach Erhalt der Baubewilligung sind alle gestellten Bedingungen vor Baubeginn zu erfüllen. Erst wenn diese erfüllt worden sind und der Bauentscheid rechtskräftig ist, kann die Baufreigabe durch das Bausekretariat erteilt werden.

Die Baufreigabe ist schriftlich zu beantragen.

Der Bauentscheid ist rechtskräftig, wenn innert 30 Tagen ab dem Zustellungsdatum kein Rekurs gegen den Bauentscheid bei der jeweiligen Gerichtsinstanz ergriffen worden ist.