Zuziehen, wegziehen, umziehen

Mit dem Online-Dienst eUmzugZH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung und Anmeldung) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen.

Unter diesem Link können Sie Ihren Zu-, Weg- oder Umzug vornehmen:

https://zh.eumzug.swiss

Bitte achten Sie darauf, alle Personalien korrekt aufzuführen. Wenn Sie mehrere Vor- oder Nachnamen haben, müssen alle Namen in korrekter Reihenfolge aufgelistet werden.

Meldepflicht

Gemäss MERG (Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister) § 10 ist eine Adressänderung der Gemeinde Eglisau innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht zu melden.

MERG § 31 Abs 1: Mit Busse wird bestraft, wer die Melde- und Auskunftspflicht nach § 3-10 verletzt.

Wegzug ins Ausland

Bitte melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten.