Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2022

Im Frühjahr 2022 sind die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2026 folgender Gemeindebehörden durchzuführen:

  • Gemeinderat: 6 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin (der Schulpräsident/die Schulpräsidentin ist 7. Mitglied des Gemeinderates)
  • Sozialbehörde: 4 Mitglieder. Der Präsident / die Präsidentin wird aufgrund der Konstituierung aus dem Gemeinderat bestimmt.
  • Behörde für Alters- und Pflegefragen: 4 Mitglieder. Der Präsident / die Präsidentin wird aufgrund der Konstituierung aus dem Gemeinderat bestimmt.
  • Rechnungsprüfungskommission: 5 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin
  • Schulpflege: 5 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin (der Präsident/die Präsidentin ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates)
  • Ev.-Ref. Kirchenpflege: 7 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin

Die Urnenwahlen sind wie folgt festgesetzt:

1. Wahlgang am Sonntag, 27. März 2022
2. Wahlgang (soweit erforderlich) am Sonntag, 15. Mai 2022

Liste mit Wahlvorschlägen für den 1. Wahlgang

Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung haben sich wahlfähige Personen genannt, die sich für ein Amt zur Verfügung stellen möchten. Diese sind auf einem Beiblatt aufgeführt. Die Stimmberechtigten können jedoch jeder wahlfähigen Person ihre Stimme geben, auch wenn diese nicht auf dem Beiblatt aufgeführt ist.

Liste mit Wahlvorschlägen (Beiblatt)

Wahlprotokolle 1. Wahlgang vom 27. März 2022

Das Wahlbüro hat folgende Ergebnisse ermittelt: