Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2018

Im Frühjahr 2018 sind die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2018 - 2022 folgender Gemeindebehörden durchzuführen:

  • Gemeinderat: 5 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin
  • Sozialbehörde: 4 Mitglieder. Der Präsident / die Präsidentin wird aufgrund der Konstituierung aus dem Gemeinderat bestimmt.
  • Behörde für Alters- und Pflegefragen: 4 Mitglieder. Der Präsident / die Präsidentin wird aufgrund der Konstituierung aus dem Gemeinderat bestimmt.
  • Rechnungsprüfungskommission: 5 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin
  • Schulpflege: 7 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin
  • Ev.-Ref. Kirchenpflege: 7 Mitglieder sowie daraus der Präsident / die Präsidentin

Die Urnenwahlen werden wie folgt festgesetzt:

1. Wahlgang am Sonntag, 15. April 2018
2. Wahlgang (soweit erforderlich) am Sonntag, 10. Juni 2018


Liste mit Wahlvorschlägen für den 1. Wahlgang

Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung haben sich wahlfähige Personen genannt, die sich für ein Amt zur Verfügung stellen möchten. Diese sind auf einem Beiblatt aufgeführt. Die Stimmberechtigten können jedoch jeder wahlfähigen Person ihre Stimme geben, auch wenn diese nicht auf dem Beiblatt aufgeführt ist.

Liste mit Wahlvorschlägen (Beiblatt)


Wahlprotokolle 1. Wahlgang vom 15. April 2018

Das Wahlbüro hat folgende Ergebnisse ermittelt:


Reformierte Kirchenpflege: kein zweiter Wahlgang

Im 1. Wahlgang vom 15. April 2018 konnten lediglich fünf der sieben Sitze der reformierten Kirchenpflege besetzt werden.

Die reformierte Kirchenpflege Eglisau wird in Absprache mit der Bezirkskirchenpflege den 2. Wahlgang nicht durchführen, da sich bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Kandidat/innen zur Verfügung gestellt haben.

Wir hoffen aber weiterhin auf die Unterstützung von 2 zusätzlichen Personen und freuen uns auf Anfragen von Kandidatinnen und Kandidaten.

Birgitta Jakob, Präsidentin Kirchenpflege Eglisau


Amtsantritt auf den 1. Juli 2018

Ebenfalls auf den 1. Januar 2018 tritt eine Änderung des kantonalen Gesetzes über die Politischen Rechte in Kraft, die im Zusammenhang mit dem Amtsantritt von Gemeindebehörden steht:

Der neue § 33a Abs. 1 GPR sieht vor, dass in Versammlungsgemeinden die Konstituierung von Gemeindevorstand, Schulbehörden und eigenständigen Kommissionen, die von den Stimmberechtigten gewählt werden, auf den 1. Juli erfolgt.

Diese Änderung wird erstmals mit den Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2018-2022 wirksam.