Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsident für den Rest der Amtsdauer 2026 bis 2030, Wahlanordnung
Der Gemeinderat hat den 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsident für den Rest der Amtsdauer 2026 bis 2030 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt.
