Allgemeines Feuerverbot wird ausserhalb der Waldesnähe aufgehoben

Aufgrund der aktuellen Beurteilung wird das seit dem 15. Juli 2026 geltende allgemeine Feuerverbot in den Gemeinden Eglisau, Hüntwangen, Rafz, Wasterkingen und Wil ZH per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, teilweise aufgehoben.

Damit kann im Siedlungsgebiet ausserhalb von Wald und Waldesnähe mit der nötigen Vorsicht wieder grilliert oder Feuer entfacht werden.

Aufgrund der weiterhin grossen Waldbrandgefahr bleibt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bestehen.

Allgemein gilt:

  • Feuer dürfen nur an geeigneten und sicheren Orten entfacht werden und müssen jederzeit unter Kontrolle sein. Es ist darauf zu achten, dass Funkenflug verhindert wird und sich in der näheren Umgebung keine leicht brennbaren Materialien befinden.
  • Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden und müssen anschliessend vollständig gelöscht werden.
  • Bei starkem Wind oder anderen ungünstigen Bedingungen ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bis auf Weiteres bestehen. Die Situation wird durch die Abteilung Wald Kanton Zürich, die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ), die Stadt Zürich, die Stadt Winterthur und den Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich laufend beurteilt.

Für weitere Auskünfte besuchen Sie die Internetseite der betreffenden Gemeinde.

Plakat_allgemeines_Feuerverbot_Rafzerfeld.pdf