Verwaltungsgericht heisst die vorübergehende Verkehrsanordnung im Städtli vollumfänglich gut

Nach Beurteilung des Verwaltungsgerichts hat der Gemeinderat das temporäre Fahrverbot rechtmässig erlassen. Der Versuchsbetrieb kann wie vorgesehen bis Ende September 2021 fortgeführt werden.

Mit Verfügung vom 9. Juli 2021 liess das Statthalteramt des Bezirks Bülach die vom Gemeinderat beschlossene Signalisation betreffend das temporäre Fahrverbot im Städtli für die Monate Mai bis September 2021 unverzüglich aufheben. Dem vom Gemeinderat beim Verwaltungsgericht in seiner Beschwerde formulierten Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wurde von diesem mit Zwischenentscheid vom 10. August 2021 stattgegeben, worauf der Gemeinderat die Signalisation umgehend wieder aufstellen liess und den Versuchsbetrieb fortführte.

Das Verwaltungsgericht hatte sich im Zwischenentscheid lediglich zum Entzug der aufschiebenden Wirkung geäussert. Mit Urteil vom 26. August 2021 hat es nun auch die restlichen Punkte beurteilt. Das Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die SVP Eglisau als politische Partei nicht zum Rekurs legitimiert war. Das Statthalteramt ist demzufolge zu Unrecht auf den Rekurs der SVP eingetreten. Des Weiteren hätten die von der SVP Eglisau vorgebrachten Rügen und vom Statthalteramt erkannten Rechtsmängel keine Nichtigkeit der Verkehrsanordnung zur Folge haben dürfen. Das Verwaltungsgericht sieht keine schwerwiegenden Verfahrens- und Formfehler oder inhaltliche Mängel, die eine Aufhebung der Anordnung des Gemeinderates gerechtfertigt hätten. Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Der Gemeinderat sieht sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts in seinem Vorgehen bestätigt. Aktuell wird eine Umfrage zur Versuchsphase durchgeführt. Wie der Gemeinderat mehrfach betont hat, liefert diese wichtige Erkenntnisse für die anschliessenden politischen Diskussionen.

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