Versuchsbetrieb im Städtli

Verwaltungsgericht erlaubt die sofortige Weiterführung der vorübergehenden Verkehrsanordnung im Städtli

Mit Verfügung vom 9. Juli 2021 hiess das Statthalteramt des Bezirks Bülach die vom Gemeinderat beschlossene vorübergehende Verkehrsanordnung im Städtli für die Monate Mai bis September 2021 nur teilweise gut und wies den Gemeinderat Eglisau an, die Signalisation betreffend die temporären Verbote unverzüglich aufzuheben.

Der Gemeinderat ist dieser Aufforderung nachgekommen, hat aber gegen die Verfügung des Statthalteramtes Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Dabei wurde die Aufhebung der Verfügung des Statthalteramtes verlangt und es wurde beantragt, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vorsorglich wiederherzustellen.

Mit Zwischenentscheid vom 10. August 2021 hat das Verwaltungsgericht dem Gesuch des Gemeinderates um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederhergestellt.

Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Entscheid im Wesentlichen fest, dass für den Entzug der aufschiebenden Wirkung qualifizierte und überzeugende Gründe sprechen müssten. Das Statthalteramt habe den Entscheid für den Entzug der aufschiebenden Wirkung weder begründet, noch habe es die nötige Interessenabwägung vorgenommen. Lediglich in den materiellen Erwägungen sei festgehalten worden, dass der publizierte Text nicht dem ursprünglichen Beschluss des Gemeinderates entsprochen und die Gemeinde den Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht formell begründet habe.

Der Gemeinderat nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis. Die Signalisation wird per sofort wieder aufgestellt und der geplante Versuchsbetrieb wird bis Ende September 2021 wieder aufgenommen.

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