Schwerpunkt der Sozialbehörde und persönliche Hilfe in Krisenzeiten

Die Sozialbehörde und die Abteilung Soziales haben sich dieses Jahr im Rahmen der Überarbeitung des internen Sozialhilfe-Handbuchs intensiv mit den wichtigen Bereichen der Sozialhilfe wie Wohnen, Arbeit, Familie, Freizeit, Gesundheit, Finanzen und der persönlichen Hilfe auseinandergesetzt.

In verschiedenen Workshops wurde der Umgang mit dem vorhandenen Ermessensspielraum der Gemeinde mit verbindlichen Leitlinien definiert - also überall dort, wo eine gesetzliche Regelung von Bund und Kanton fehlt.  Sinn und Zweck ist es, das Handeln der Behörde nachvollziehbar und im Sinne der Gleichbehandlung zu gewährleisten. 

In der Krisenzeit mit Corona ist es uns ein grosses Anliegen, die Bevölkerung besonders auf die Möglichkeit der persönlichen Hilfe hinzuweisen. Aktuell sind Menschen aufgrund ihrer beruflichen, gesundheitlichen und psychischen Situation sehr unterschiedlich betroffen. Wenn Sie Unterstützung im Rahmen eines unverbindlichen, vertraulichen Beratungsgesprächs in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich jederzeit gerne an die Abteilung Soziales wenden (Tel. 043 422 35 04). Die persönliche Hilfe ist eine wichtige Möglichkeit, sich bei Bedarf nach den individuellen Bedürfnissen kostenlos beraten lassen zu können. Dafür müssen keinerlei Voraussetzungen erfüllt sein und eine finanzielle Unterstützung muss damit nicht verbunden sein.

Wir wünschen Ihnen für die kommende Adventszeit und die Festtage besinnliche Momente mit viel Zuversicht in dieser bewegten Zeit.

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