Revision der Bau- und Zonenordnung

  • Dossier: BZO Teilrevision

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) regelt, wie die Bauzonen auf dem gesamten Gemeindegebiet genutzt werden dürfen und ist für alle GrundeigentümerInnen verbindlich. Sie wird derzeit revidiert. Die Revision der BZO geht einher mit der Überarbeitung des kommunalen Richtplans Verkehr. Dieser enthält die verkehrlichen Festlegungen auf dem Gemeindegebiet und dient der Abstimmung von Siedlung und Verkehr.

Was ist in der Bau- und Zonenordnung geregelt?
Die Gemeinden nehmen mit der kommunalen Nutzungsplanung eine Abgrenzung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet vor. Dabei unterscheiden die Nutzungspläne zwischen Bauzonen, Landwirtschaftszone sowie Schutzzonen. Wie die Bauzonen auf Gemeindegebiet genutzt werden dürfen, legt die kommunale Nutzungsplanung fest. Zur kommunalen Nutzungsplanung gehört in erster Linie die Bau- und Zonenordnung, bestehend aus Zonenplan und Bau- und Zonenordnung. Weitere Festlegungen können mit Erschliessungs-, Baulinien- und Gestaltungsplänen sowie mit Sonderbauvorschriften getroffen werden. Diese kommunalen Nutzungsplanungen sind für alle Grundeigentümer verbindlich.

Warum wird die Bau- und Zonenordnung jetzt revidiert?
Es gibt drei Gründe, warum die Bau- und Zonenordnung jetzt revidiert wird. Erstens müssen die Baubegriffe und Messweisen mit jenen des Kantons Zürich und der ganzen Schweiz harmonisiert werden. Zweitens gilt es, die BZO mit den für die Umsetzung des Mehrwertausgleichsgesetzes (MAG) und der dazugehörenden Verordnung (MAV) erforderlichen Bestimmungen zu ergänzen. Drittens wird die Parkplatz-Verordnung aus dem Jahr 1994 überarbeitet und in die BZO integriert. Nicht zuletzt ist die Revision eine Gelegenheit, Fehler aus der Praxis zu beheben, die sich zum Beispiel beim Vollzug zeigten.

Wie wird die Bau- und Zonenordnung revidiert?
Für die Erarbeitung der Teilrevision hat der Gemeinderat Eglisau eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese wird von SUTER VON KÄNEL WILD, Planer und Architekten AG, aus Zürich fachlich begleitet. Die Arbeitsgruppe hat in den letzten Jahren erkannte Fehlwirkungen und Vollzugsprobleme gesammelt. Im Sommer 2022 hat sie auch Anliegen und Bedürfnisse aus der Bevölkerung zur Bau- und Zonenordnung sowie zum Zonenplan entgegengenommen (wir haben dazu im August-Mitteilungsblatt 2022 informiert).

Nächste Schritte
An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2023 hat der Gemeinderat die Bau- und Zonenordnung zu Handen der Vorprüfung durch die Baudirektion des Kantons Zürich verabschiedet. Nach Eingang des Vorprüfberichtes wird eine Informationsveranstaltung stattfinden, auf welche dann zeitnah die öffentliche Auflage startet. Voraussichtlich wird die Gemeindeversammlung im Herbst 2024 sowohl über die BZO als auch über den kommunalen Richtplan Verkehr abstimmen.

Der kommunale Richtplan Verkehr

Der kommunale Richtplan Verkehr konkretisiert die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans, enthält die kommunalen verkehrlichen Festlegungen und dient der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Der rechtskräftige Verkehrsplan aus dem Jahr 1987 mit Änderungen von 1991 definiert die Netze für den motorisierten Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr. Seit der letztmaligen Teilrevision des Verkehrsplans vor 32 Jahren haben sich die kommunalen Rahmenbedingungen (u.a. Umsetzung von Tempo-30-Zonen) als auch die kantonalen Vorgaben (u.a. Ablösung der Zugangsnormalien durch die Verkehrserschliessungsverordnung, Richtplan-Revisionen sowie neue strategische Vorgaben in Form von Gesamtverkehrskonzepten) verändert. Zudem enthält das im Jahr 2022 verabschiedete regionale Gesamtverkehrskonzept «Zürcher Unterland plus» Handlungsanweisungen an die Gemeinden, die es in die kommunale Planung zu integrieren gilt. Die derzeit laufende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung wird deshalb auch dazu genutzt, die Inhalte des Verkehrsplans zu prüfen und zu aktualisieren.

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