Rekurs der SVP Eglisau stoppt Verkehrsberuhigung an den Sommerwochenenden im Städtli

Das Statthalteramt verfügt, dass das temporäre Fahrverbot für die Untergass und Rheinstrasse aufgehoben werden muss. Der Gemeinderat kann den Entscheid nur zum Teil nachvollziehen und wird daher beim Verwaltungsgericht dagegen Beschwerde erheben.

Der Gemeinderat hatte im vergangenen April für die Sommerwochenenden zwischen Mai und September im Sinne eines Versuchs ein temporäres Fahrverbot für die Untergass und Rheinstrasse angeordnet. Dabei sollten die vorgenannten Strassen jeweils von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 22 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Anwohnende und Gewerbetreibende wurden vom Verbot ausgenommen und konnten eine kostenlose Bewilligung beantragen. Mit der Massnahme sollte dem Besucherandrang entgegengewirkt werden, der das Städtli an schönen Sommertagen an die Grenzen der Belastung bringt.

Da die Gemeindeversammlung im Dezember 2020, an welcher über kurzfristige bauliche Massnahmen für eine Begegnungszone hätte abgestimmt und mit diesen zusammen das Fahrverbot auf diesen Sommer eingeführt werden sollen, abgesagt werden musste, stand für diese Saison keine Lösung bereit. Der Gemeinderat wollte dem Städtli keinen zweiten Sommer wie 2020 zumuten, in welchem der Andrang auf das Städtchen wegen der Corona-Krise noch grösser war als sonst und entzog daher einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung.

Zudem wollte der Gemeinderat seinen dauerhaften Entscheid auf Erfahrungen gestützt fällen, untermauert durch zweckdienliche Erhebungen und nicht aufgrund von Vermutungen. Die Erkenntnisse des Testbetriebs sollten für die Diskussion an einer nächsten Gemeindeversammlung als Basis dienen, wenn zusammen mit dem BGK darüber befunden wird.

Ein Rekurs von der SVP Eglisau gegen die temporäre Versuchsanordnung wurde vom Statthalteramt gutgeheissen. Das Statthalteramt kam in seiner Rekursbehandlung zum Schluss, dass der Gemeinderat korrekt handelte, indem er am 8. März 2021 die vorübergehende Verkehrsanordnung beschloss und in der Folge publizierte, da er für die Verkehrsanordnung auf Gemeindestrassen zuständig ist. Jedoch bemängelt das Statthalteramt, dass es der Gemeinderatsbeschluss unterliess, die genauen Bedingungen für die Verkehrsanordnung selber festzulegen. Diese konkreten Angaben (z.B. Beginn ab 14.00 Uhr) seien erst mit der Publikation gemacht worden, weshalb die entsprechenden Signalisationen aufzuheben seien.

Der Gemeinderat nimmt die Verfügung des Statthalteramts zur Kenntnis und bedauert den Entscheid. Er kann den Inhalt der Verfügung des Statthalteramtes nur zum Teil nachvollziehen und wird daher beim Verwaltungsgericht dagegen Beschwerde erheben. Bis zu einer gegenteiligen Verfügung des Verwaltungsgerichts kann der Versuchsbetrieb nicht weitergeführt werden.

Die bisherigen Wochenenden dieses Sommers erlauben es aus Sicht des Gemeinderates nicht, ein abschliessendes Urteil über den Versuchsbetrieb fällen zu können. Er ist weiterhin davon überzeugt, dass dieser für eine bestmögliche Lösung wichtig wäre. Die politische Debatte über das Betriebs- und Gestaltungskonzept Städtli erfolgt an der Gemeindeversammlung im Dezember 2021.

>Gemeinderat

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