Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2020, Abstellanlage S-Bahn in Eglisau/Glattfelden

Von der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans ist auch die Gemeinde Eglisau direkt betroffen.

Der kantonale Richtplan ist ein Steuerungsinstrument des Kantons, das die räumliche Entwicklung langfristig lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politikbereiche hinweg sicherstellen soll. Der Plan ist behörden- und nicht grundeigentümerverbindlich.

Der Richtplan wird regelmässig revidiert. Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt müssen in den Richtplan aufgenommen werden. Die neue Linienführung einer Umfahrung Eglisau beispielsweise wird im Richtplan eingetragen werden.

Die Baudirektion des Kantons Zürich führt die öffentliche Auflage der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans vom 14. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021 durch. Es werden Anpassungen in verschiedenen Kapiteln vorgenommen. Im Kapitel Verkehr werden u.a. zwei neue Bahnstrecken in den Richtplan aufgenommen.

Die Zürcher S-Bahn ist eine Erfolgsgeschichte. Um die steigende Nachfrage abzudecken, braucht es mehr Kurse und zusätzliche Fahrzeuge. Diese müssen ausserhalb der Betriebszeiten irgendwo abgestellt werden. Es gibt heute bereits sieben solche Abstell- und Serviceanlagen für Personenzüge. Drei neue Standorte sind vorgesehen, eine davon in Eglisau/Glattfelden (Birchstud).

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zu den Anpassungen am Richtplan äussern (Frist: 31. März 2021). Auch der Gemeinderat Eglisau wird eine Haltung zur geplanten Abstellanlage in Eglisau/Glattfelden formulieren und veröffentlichen.

Die Einwendungen werden von den kantonalen Fachstellen beurteilt und in einem Erläuterungsbericht zusammengefasst. Die Richtplanvorlage wird anschliessend zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.

Wichtig zu wissen: Es geht noch nicht um ein konkretes Projekt, sondern um einen Eintrag der Abstellanlage im kantonalen Richtplan. Die SBB gehen von einem Realisierungshorizont 2040 aus. Es wird vorher ein Bewilligungsverfahren mit den diversen Einsprachemöglichkeiten lanciert werden.

Link zum kantonalen Richtplan

Mitteilung der Baudirektion

 

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