Kantonaler Richtplan: Stellungnahme zur Abstellanlage S-Bahn in Eglisau/Glattfelden

Der Gemeinderat Eglisau stellt sich gegen einen Eintrag des Standorts Birchstud im kantonalen Richtplan.

Die Baudirektion des Kantons Zürich führt die öffentliche Auflage der Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplanes durch. Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt müssen in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Die Teilrevision 2020 sieht u.a. drei neue Standorte für Abstell- und Serviceanlagen für Personenzüge vor. Ein Standort für eine Abstellanlage betrifft das Gebiet Birchstud in Eglisau/Glattfelden.

Der Gemeinderat Eglisau stellt sich in seiner Stellungnahme gegen einen solchen Eintrag im kantonalen Richtplan. Die Landschaftsverträglichkeit ist für den Gemeinderat am Standort Birchstud nicht gegeben. Der Gemeinderat bemängelt insbesondere die ungenügende Abklärung alternativer Standorte.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ebenfalls im Rahmen der öffentlichen Auflage schriftlich zu den Anpassungen am Richtplan äussern (Frist: 31. März 2021).

Die komplette Stellungnahme des Gemeinderats finden Sie hier.

Link zum kantonalen Richtplan

Mitteilung der Baudirektion

 

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