Erhöhung der Asylaufnahmequote: Was bedeutet das für Eglisau?

  • WohnRaum für Geflüchtete

Am 31. Januar hat der Regierungsrat des Kantons Zürich informiert, dass die Gemeinden per 1. Juli im Verhältnis zur Einwohnerzahl neu 1.6 % statt von 1.3 % Geflüchtete aufnehmen müssen. Grund dafür ist, dass 2024 mit einer vergleichbar hohen Zahl neuer Gesuche gerechnet wird wie 2023 (30'000). Hinzu kommt, dass beim Bund schweizweit rund 15'000 Verfahrenspendenzen im Asylbereich bestehen.

Das bedeutet für Eglisau, dass per 1. Juli 2024 neu 90 statt 71 Geflüchtete untergebracht, betreut und begleitet werden müssen. Die Erhöhung der Quote bestätigt den Gemeinderat und die Sozialbehörde darin, dass Eglisau eine langfristige, flexible und vom Wohnungsmarkt unabhängigere Lösung für die Unterbringung von Geflüchteten braucht, die in der Bevölkerung akzeptiert ist. Die geplanten Elementbauten, kombiniert mit Mietwohnungen in der Gemeinde, bieten viel Flexibilität, um Schwankungen aufzufangen. Über die Realisierung der Elementbauten entscheidet die Eglisauer Stimmbevölkerung am 9. Juni an der Urne.

Die Asylaufnahmequote für die Gemeinden wird vom Kanton festgelegt. Die Gemeinde kann keinen Einfluss darauf nehmen, wie viele Geflüchtete sie aufzunehmen hat. Bis zu einem möglichen Bezug der Elementbauten im Sommer 2025 nimmt der Druck auf die Sozialbehörde und die Abteilung Soziales noch mehr zu. Schon jetzt ist es äusserst schwierig, Wohnraum für die 71 Geflüchteten zu finden. Der Gemeinderat und die Sozialbehörde erwarten, dass der Bund seine Verfahrenspendenzen endlich abbaut und die Frage des Schutzstatus S rasch klärt. Die Versäumnisse in der Asylpolitik dürfen nicht auf die Gemeinden abgewälzt werden.

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