Der Gemeinderat hat für die Vakanzen in der Behörde für Alters- und Pflegefragen Ersatzwahlen angeordnet

Mit Christina Kuhn Bänninger, Charlotte Scherr und Ursula Büchli-Flüeler sind in den letzten Monaten drei Mitglieder aus der Behörde für Alters- und Pflegefragen ausgetreten. Inzwischen konnte der Gemeinderat, der für die Durchführung der Wahlen zuständig ist, Ruth Mattich in stiller Wahl als Nachfolge von Christina Kuhn Bänninger bestätigen. Für die beiden weiteren Vakanzen hat der Gemeinderat das Vorverfahren für die Ersatzwahlen angeordnet, damit die Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) weiterhin handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Der Gemeinderat bietet der BAPF zudem für die kommenden Monate Unterstützung an.

 

Christina Kuhn Bänninger gab im Dezember 2023 ihren Austritt aus der BAPF per Ende März 2024 bekannt. Der Gemeinderat, der für die Durchführung von Wahlen in der Gemeinde zuständig ist, hat daraufhin das Vorverfahren für die Ersatzwahl gestartet und die Vakanz öffentlich ausgeschrieben. Inzwischen konnte der Gemeinderat Ruth Mattich in stiller Wahl bestätigen. Sie wird ihr Amt anfangs April antreten.

Anfangs dieses Monats teilten Charlotte Scherr und Ursula Büchli-Flüeler ihren Rücktritt aus der BAPF per sofort respektive per Ende März mit. Wie auch zuvor Christina Kuhn Bänninger gaben sie gesundheitliche Gründe für ihren Entscheid an. Auch für diese Vakanzen hat der Gemeinderat als Wahlleitende Behörde das Vorverfahren für die Ersatzwahl gestartet. Die amtliche Publikation erfolgt Ende Monat im Mitteilungsblatt.

Handlungsfähigkeit der BAPF weiterhin gegeben

Die BAPF wird von Regula Peter präsidiert, die im Gemeinderat für das Ressort Gesellschaft zuständig ist, in welches die Aufgaben der BAPF fällt. Bis Ende März setzt sich die BAPF aus Alois Jenni, Christina Kuhn Bänninger, Ursula Büchli-Flüeler und Regula Peter zusammen. Bis die Vakanzen besetzt sind, besteht die BAPF ab April aus Alois Jenny, Ruth Mattich und Regula Peter. Damit die Behörde handlungsfähig ist, muss die Hälfte, also mindestens drei der fünf Mitglieder, im Amt sein. Dies ist damit weiterhin gegeben. Der Bezirksrat, der die Aufsicht über die BAPF innehat, wurde über die personellen Wechsel in Kenntnis gesetzt.

Der Gemeinderat bietet der BAPF Unterstützung an

Bei der BAPF handelt es sich um eine eigenständige Kommission, die ihre an sie übertragenen Aufgaben unabhängig ausübt. Der Gemeinderat möchte der BAPF Unterstützung anbieten und interne Ressourcen bereitstellen, damit die BAPF die bevorstehenden Herausforderungen angehen kann. Der Gemeinderat möchte zudem die Zuständigkeiten und Aufgabenteilung zwischen den Behörden konkretisieren sowie den Informationsfluss intensivieren. Dazu werden nun umgehend die nötigen Vorkehrungen getroffen und in den kommenden Wochen umgesetzt.

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