Umfahrung

Die historische Rheinbrücke bei Eglisau ist seit vielen Jahren ein verkehrstechnisches Nadelöhr auf der Strecke Flughafen – Bülach –Rafzerfeld – Schaffhausen. Täglich belasten rund 20‘000 Fahrzeuge – davon ein Lastwagenanteil von 10%, bedingt vor allem durch Kies- und Deponietransporte – die Kantonsstrasse mitten durch die Gemeinde hindurch.

Ein erstes Umfahrungsprojekt mit einer Hochbrücke über den Rhein wurde 1985 vom Zürcher Stimmvolk abgelehnt. 1988 nahm der Kanton Zürich eine Rheinquerung für eine künftige Umfahrung in den Verkehrsrichtplan auf. 2012 wurde der Regierungsrat mittels Motion beauftragt, für die Umsetzung der «Richtplanvariante» für die Umfahrung Eglisau, kombiniert mit dem Ausbau der Hardwald-Strecke und des Kreisels Chrüzacher, eine Kreditvorlage auszuarbeiten.

Unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die vielfältigen Schutzbedürfnisse (Lärm, Ortsbild, Natur und Umwelt) wird der Bau der Umfahrung Eglisau – je nach gewählter Linienführung – mehrere hundert Millionen Franken kosten.

Nach einem negativen Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Bewilligungsfähigkeit der «Richtplanvariante» für die Umfahrung Eglisau schrieb die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich 2019 einen Wettbewerb aus über Lage und Gestaltung der Rheinbrücke. Der Gemeinderat Eglisau war in der Wettbewerbsjury vertreten. Das Siegerprojekt wurde am 30. April 2020 vorgestellt und stammt aus der Feder des spanisch-schweizerischen Architekten und Bauingenieurs Santiago Calatrava. Nach dem Wettbewerb galt es, die Anschlüsse des Brückenbauwerks an das bestehende Strassennetz zu erarbeiten. Neben den Landschaftseingriffen waren hierbei die Einbettung ins Siedlungsgebiet und der optimale Lärmschutz die Herausforderungen. Die ebenfalls mit dem Team um Santiago Calatrava erarbeitete Bestlösung verläuft weitgehend unterirdisch, so dass lediglich die Rheinquerung mit der Vorlandbrücke zu Tage tritt. Damit verlaufen ca. zwei Drittel der Gesamtstrecke der Umfahrungsstrasse unter dem Boden. Die Kosten betragen entsprechend den aktuellen Schätzungen rund 275 Millionen Franken (Kostengenauigkeit +/- 30 Prozent).

Am 24. Juni 2022 hat der Kanton die Machbarkeitsstudie zum Siegerprojekt vorgestellt und darüber informiert, wie es mit der Umfahrung weitergeht. Der Zürcher Regierungsrat steht hinter dem Projekt und will dieses vorantreiben. 

In den vergangenen Monaten arbeitete die Baudirektion im Auftrag des Regierungsrats eine Kreditvorlage zuhanden des Kantonsrats aus. Da die Linienführung im kantonalen Richtplan nicht dem aktuellen Planungsstand entspricht, ist zudem eine Richtplanänderung notwendig. Der teilrevidierte kantonale Richtplan lag vom 1. Dezember bis am 15. März 2024 öffentlich auf. 

Das Projekt Umfahrung Eglisau inkl. flankierende Massnahmen (Vorprojekt Light) wurde der Öffentlichkeit am Dienstag, 23. Januar 2024, per Live-Stream vorgestellt. Die öffentliche Planauflage startete am 26. Januar und dauerte bis am 15. März 2024. 

Nächste Schritte

Nach den öffentlichen Auflagen des teilrevidierten kantonalen Richtplans und des Vorprojekts Light (Projekt Umfahrung inkl. flankierende Massnahmen) werden nun alle Einwendungen und Stellungnahmen vom Kanton gesichtet und der Richtplan respektive das Vorprojekt Umfahrung ausgearbeitet.

Verein Umfahrung Eglisau

Der  Verein Umfahrung Eglisau wurde 2009 gegründet. Er bildet einerseits eine parteiübergreifende Vereinigung von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Eglisau und aus dem gesamten Einzugsgebiet des Strassengebietes Schaffhausen-Bülach. Zu den Mitgliedern gehören auch die betroffenen Gemeinden zwischen Bülach und Schaffhausen. Ziel des Vereins ist es die Umfahrung Eglisaus voranzutreiben und damit die Wohn- und Lebensqualität Eglisaus und des gesamten Zürcher Unterlandes zu verbessern.

Newsmeldungen zum Dossier

Gemeinderat nimmt zum Vorprojekt Light (Umfahrung Eglisau) Stellung

  • Dossier: Umfahrung

Täglich belasten rund 20‘000 Fahrzeuge – davon ein Lastwagenanteil von 10%, bedingt vor allem durch Kies- und Deponietransporte – die Kantonsstrasse mitten durch die Gemeinde hindurch. Eine Umfahrung der Ortschaft Eglisau ist aus Sicht des Gemeinderats die einzige Lösung, die nachhaltig Abhilfe verschafft, zumal sich mit dem Ausbau der Hauptstrasse Nr. 4 im Hardwald und des Kreisels Chrüzstrasse (Glattfelden) die Situation noch weiter verschärfen wird.

Der Gemeinderat Eglisau unterstützt das vorliegende Vorprojekt daher ausdrücklich. Er betont, dass die Umfahrung nicht nur auf die Gemeinde Eglisau positive Auswirkungen hat. Der gesamte Wirtschaftsraum Zürich Nord inklusive Schaffhausen und der Süddeutsche Raum profitieren massiv von der besseren Anbindung.

Gleichwohl hat er einige Hinweise beizutragen für eine bestmögliche Lösung und breit abgestützten Akzeptanz in der Bevölkerung. Der Gemeinderat

  • unterstützt die gewählte Linienführung, vermisst aber eine klare Begründung, inwiefern sie sich von den anderen geprüften Varianten abhebt.
  • verlangt, dass Eingriffe in die Lebens- und Landschaftsräume so gering als möglich gehalten werden und der Identifizierung und Umsetzung von Ersatzmassnahmen grosse Bedeutung zukommt.
  • erwartet, dass die weitere Ausarbeitung der flankierenden Massnahmen nach wie vor unter engem Einbezug der Gemeinde Eglisau erfolgt. 
  • ist der Ansicht, dass, bei den Umweltauswirkungen bei einer Abwägung der Interessen, die Entlastung der Bevölkerung im Siedlungsgebiet eine höhere Fahrleistung am Ortsrand (die grössere Streckenlänge der Umfahrung gegenüber der Ortsdurchfahrt führt insgesamt zu mehr Schadstoff- und Treibhausgasemissionen) aufwiegt. 
  • ist der Meinung, dass die Anschlüsse elegant gelöst sind. Sie ermöglichen bei einem geringen Platzbedarf einen optimalen Verkehrsfluss. Dennoch sieht er in einzelnen Punkten noch Klärungsbedarf. 

Wie bereits in früheren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, braucht es, bis die Umfahrung Eglisau realisiert ist, die kurzfristigen Massnahmen aus der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt. Die beiden Projekte bedingen sich aufgrund des unterschiedlichen Zeithorizonts gegenseitig. Der Gemeinderat erwartet daher, dass die Ausführung parallel vorangetrieben wird und dass der Kanton ihn im Planungsprozess weiterhin eng einbezieht. 

Zur vollständigen Stellungnahme des Gemeinderats

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