Umfahrung

Die historische Rheinbrücke bei Eglisau ist seit vielen Jahren ein verkehrstechnisches Nadelöhr auf der Strecke Flughafen – Bülach –Rafzerfeld – Schaffhausen. Täglich belasten rund 20‘000 Fahrzeuge – davon ein Lastwagenanteil von 10%, bedingt vor allem durch Kies- und Deponietransporte – die Kantonsstrasse mitten durch die Gemeinde hindurch.

Ein erstes Umfahrungsprojekt mit einer Hochbrücke über den Rhein wurde 1985 vom Zürcher Stimmvolk abgelehnt. 1988 nahm der Kanton Zürich eine Rheinquerung für eine künftige Umfahrung in den Verkehrsrichtplan auf. 2012 wurde der Regierungsrat mittels Motion beauftragt, für die Umsetzung der «Richtplanvariante» für die Umfahrung Eglisau, kombiniert mit dem Ausbau der Hardwald-Strecke und des Kreisels Chrüzacher, eine Kreditvorlage auszuarbeiten.

Unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die vielfältigen Schutzbedürfnisse (Lärm, Ortsbild, Natur und Umwelt) wird der Bau der Umfahrung Eglisau – je nach gewählter Linienführung – mehrere hundert Millionen Franken kosten.

Nach einem negativen Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) zur Bewilligungsfähigkeit der «Richtplanvariante» für die Umfahrung Eglisau schrieb die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich 2019 einen Wettbewerb aus über Lage und Gestaltung der Rheinbrücke. Der Gemeinderat Eglisau war in der Wettbewerbsjury vertreten. Das Siegerprojekt wurde am 30. April 2020 vorgestellt und stammt aus der Feder des spanisch-schweizerischen Architekten und Bauingenieurs Santiago Calatrava. Nach dem Wettbewerb galt es, die Anschlüsse des Brückenbauwerks an das bestehende Strassennetz zu erarbeiten. Neben den Landschaftseingriffen waren hierbei die Einbettung ins Siedlungsgebiet und der optimale Lärmschutz die Herausforderungen. Die ebenfalls mit dem Team um Santiago Calatrava erarbeitete Bestlösung verläuft weitgehend unterirdisch, so dass lediglich die Rheinquerung mit der Vorlandbrücke zu Tage tritt. Damit verlaufen ca. zwei Drittel der Gesamtstrecke der Umfahrungsstrasse unter dem Boden. Die Kosten betragen entsprechend den aktuellen Schätzungen rund 275 Millionen Franken (Kostengenauigkeit +/- 30 Prozent).

Am 24. Juni 2022 hat der Kanton die Machbarkeitsstudie zum Siegerprojekt vorgestellt und darüber informiert, wie es mit der Umfahrung weitergeht. Der Zürcher Regierungsrat steht hinter dem Projekt und will dieses vorantreiben. 

In den vergangenen Monaten arbeitete die Baudirektion im Auftrag des Regierungsrats eine Kreditvorlage zuhanden des Kantonsrats aus. Da die Linienführung im kantonalen Richtplan nicht dem aktuellen Planungsstand entspricht, ist zudem eine Richtplanänderung notwendig. Der teilrevidierte kantonale Richtplan lag vom 1. Dezember bis am 15. März 2024 öffentlich auf. 

Das Projekt Umfahrung Eglisau inkl. flankierende Massnahmen (Vorprojekt Light) wurde der Öffentlichkeit am Dienstag, 23. Januar 2024, per Live-Stream vorgestellt. Die öffentliche Planauflage startete am 26. Januar und dauerte bis am 15. März 2024. 

Nächste Schritte

Nach den öffentlichen Auflagen des teilrevidierten kantonalen Richtplans und des Vorprojekts Light (Projekt Umfahrung inkl. flankierende Massnahmen) werden nun alle Einwendungen und Stellungnahmen vom Kanton gesichtet und der Richtplan respektive das Vorprojekt Umfahrung ausgearbeitet.

Verein Umfahrung Eglisau

Der  Verein Umfahrung Eglisau wurde 2009 gegründet. Er bildet einerseits eine parteiübergreifende Vereinigung von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Eglisau und aus dem gesamten Einzugsgebiet des Strassengebietes Schaffhausen-Bülach. Zu den Mitgliedern gehören auch die betroffenen Gemeinden zwischen Bülach und Schaffhausen. Ziel des Vereins ist es die Umfahrung Eglisaus voranzutreiben und damit die Wohn- und Lebensqualität Eglisaus und des gesamten Zürcher Unterlandes zu verbessern.

Newsmeldungen zum Dossier

Es geht vorwärts mit dem Projekt Umfahrung: Der angepasste kantonale Richtplan liegt öffentlich auf

  • Dossier: Umfahrung

Was im teilrevidierte Richtplan des Kantons als «Anpassungen verschiedener Strassenvorhaben» unauffällig daherkommt, ist für Eglisau von grosser Bedeutung: der Eintrag im kantonalen Richtplan zur Umfahrung Eglisau aus dem Jahr 1988 wird endlich angepasst.

Siedlungsentwicklung wieder möglich

Der alte Eintrag verläuft zwischen der historischen Strassenbrücke und dem Bahnviadukt. Die bisherige Linienführung führt durch Siedlungsgebiet, das heute bebaut ist. Die Linie, die nun neu eigetragen wird, basiert auf dem Brückenwettbewerb und der darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie für die Umfahrung Eglisau. Sie wurde umsichtig erarbeitet, unter sorgfältiger Interessenabwägung und mit Variantenprüfungen. Der Gemeinderat war in diesem Prozess des Kantons eng involviert. Er ist überzeugt, dass mit der vorgeschlagenen Linienführung die verschiedenen Schutzinteressen (z.B. Landschaftsschutz und Lärmschutz) am besten berücksichtigt sind. Zudem sprechen wirtschaftliche Interessen für diese Variante, denn Tunnellösungen unter dem Rhein wären zu teuer.

Dass der 35-jährige Eintrag dem aktuellen Planungsstand angepasst wird, ist überfällig. Die Streichung der momentanen Linie macht den Weg frei, blockierte Vorhaben der Siedlungsentwicklung voranzubringen.

Gemeinderat Eglisau sieht sich bestätigt

Der Gemeinderat begrüsst die Richtplananpassung. Er stellt fest, dass sich seine Bemühungen lohnen und sich Ergebnisse zeigen. Das Projekt Umfahrung schreitet nun in konkreten Schritten voran. Trotzdem ist es noch ein langer Weg bis zum Ziel. Der Gemeinderat wird sich weiterhin mit voller Kraft engagieren und zum Richtplan später detailliert Stellung nehmen und berichten. Zudem wird er sich zum Vorprojekt Objektkredit einbringen, das Ende Januar aufliegen wird.

Seit dem 1. Dezember bis am 15. März läuft die öffentliche Auflage des kantonalen Richtplans. In diesem werden Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt aufgeführt. Um zeitgerecht auf neue Entwicklungen zu reagieren, wird der Richtplan regelmässig überprüft und nachgeführt. Derzeit läuft die Teilrevision 2022.

Die Dokumente können online eingesehen werden unter www.zh.ch/richtplan oder physisch beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an der Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (4. Stock, Empfang).

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