Wochenaufenthalt

Was ist ein Wochenaufenthalt und was sind die Voraussetzungen dafür?

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Gemeinde Eglisau. Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind sie aber gezwungen, in der Gemeinde Eglisau einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Eglisau: an arbeitsfreien Tagen müssen sie an ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren. Wochenaufenthalte sind grundsätzlich nur vorübergehende Lösungen.

Aufgaben der Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.

Ein Wochenaufenthalt kostet eine jährliche Gebühr von 60 Franken. Normalerweise wird der Wochenaufenthalt in der Gemeinde Eglisau für zwei Jahre bewilligt.

Auskunftspflicht der Meldepflichtigen

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind nach § 33.62 des Zürcher Gemeindegesetzes verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.