Hund melden

Meldepflicht

Das Hundegesetz verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Innert zehn Tagen sind der Gemeinde Eglisau und Amicus ebenso mitzuteilen:

  • die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder durch einen anderen Halter
  • den Tod des Hundes

Die Meldung bei der Gemeinde Eglisau kann persönlich am Schalter des Geschäftskreises Bevölkerungsdienste & Sicherheit oder per E-Mail an bevoelkerung@eglisau.ch erfolgen. 

Das Anmeldeformular ist am Schalter des Geschäftskreises Bevölkerungsdienste & Sicherheit erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden: 

Anmeldeformular

Amicus Datenbank

Alle Hunde sowie Hundehaltende werden im Amicus registriert. Wenn Sie noch kein Login zu Amicus haben, melden Sie sich bitte bei dem Geschäftskreis Bevölkerungsdienste & Sicherheit, damit Sie registriert werden. 

Falls Sie bereits ein Login besitzen und Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte direkt bei Amicus:

Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern

Tel. 084 877 71 00 oder info@~@amicus.ch

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung für Hundehaltende ist frühstens ein Jahr vor der Übernahme bis spätestens zwei Monate nach Übernahme bzw. Zuzug zu absolvieren. Im Kurs werden rechtliche Vorgaben für die Hundehaltung sowie Wissen über die Bedürfnisse, das Sozialverhalten und die Lernweise vermittelt. Die theoretische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Der Zeitaufwand beträgt ca. zwei Stunden. 

Folgende Personen sind von der theoretischen Ausbildung befreit: 

  • Personen, die in den letzten 10 Jahren einen Hund für mind. 6 Monate am Stück gehalten haben
  • Personen, die einen Hund von der Partnerin/dem Partner übernehmen, wenn der Hund seit mind. 6 Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt (gilt nicht für Kinder oder Mitbewohner)
  • Sehbehinderte Personen, mit einem von der IV anerkannten Blindenführhund 

Praktische Ausbildung

Die praktische Hundeausbildung gilt für alle Hundehaltende. Die Ausbildung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Übernahme bzw. Zuzug zu absolvieren, wobei der Hund zu Beginn der praktischen Ausbildung mindestens sechs Monate alt sein muss. Die Ausbildung umfasst sechs Lektionen. 

Folgende Personen bzw. Hunde sind von der praktischen Ausbildung befreit: 

  • Hunde, welche älter als 10 Jahre sind
  • Personen, die einen Hund von der Partnerin/dem Partner übernehmen, wenn der Hund seit mind. 6 Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt (gilt nicht für Kinder oder Mitbewohner)
  • Wenn bereits eine gleichwertige, ausserkantonale Ausbildung gemacht wurde (ein Gesuch um Befreiung muss beim Veterinäramt Zürich, kanzlei@~@veta.zh.ch, beantragt werden)
  • Anerkannte Hundeausbildnerinnen und -bildner
  • Dienst- und Assistenzhunde

Jährliche Abgabe für Hunde

Die jährliche Abgabe für Hunde beträgt in der Gemeinde Eglisau Fr. 130.00 und wird Ihnen in Rechnung gestellt. 

Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung erst nach dem 30. Juni angetreten wird oder der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht. Rückerstattung zur Hälfte erfolgen bei Abgabe oder dem Tod des Hundes vor dem 30. Juni.

Haftpflichtversicherung

Alle Hundehaltende im Kanton Zürich müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken abschliessen. 

Kontakt

Bevölkerungsdienste und Sicherheit
+41 43 422 35 02
Mail