Totalrevision der Polizeiverordnung

  • Polizeiverordnung

Während der Vernehmlassung sind zahlreiche Anträge eingegangen. Diese werden nun ausgewertet.

Die Polizeiverordnung der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Seither wurden bei massgebendem übergeordneten Recht verschiedene Änderungen vorgenommen wie z.B. bei der eidgenössischen Strafprozessordnung und dem kantonalen Polizeigesetz. Aus diesem Grund musste die kommunale Polizeiverordnung durch den Gemeinderat entsprechend angeglichen werden. Gleichzeitig wurde dies zum Anlass genommen, die Polizeiverordnung einer Totalrevision zu unterziehen, indem sie den heutigen Gegebenheiten angepasst und ihr eine zeitgemässe Form verliehen wird.

Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Gemeindeverwaltung haben die Abteilungsleitungen deutlich mehr Verantwortung übernommen. Die Totalrevision der Polizeiverordnung erfolgt unter Andrea Meier, Leiterin der Abteilung Bevölkerung, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ressortvorsteherin Sicherheit, Elisabeth Villiger. Jede einzelne Bestimmung der alten Polizeiverordnung wurde überprüft und wo nötig gestrichen oder konkretisiert. Bei der Erarbeitung der neuen Polizeiverordnung wurde neben dem juristischen Aspekt auch darauf geachtet, eine für die Einwohnerinnen und Einwohner von Eglisau verständliche Polizeiverordnung vorzulegen, da diese Verordnung viele Vorschriften für ein geregeltes Zusammenleben in alltäglichen Situationen enthält. Inhaltlich sind einer kommunalen Polizeiverordnung durch das übergeordnete eidgenössische und kantonale Recht enge Grenzen gesetzt. Deshalb enthält die neue Polizeiverordnung keine Bestimmungen über Themen, die im übergeordneten Recht bereits abschliessend geregelt sind. Es sind vor allem Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung, zum Schutz der öffentlichen Sachen und zum Schutz vor übermässigen Immissionen enthalten. Die neue Polizeiverordnung erscheint schlank und benutzerfreundlich, sie wurde von 61 auf 43 Artikel gekürzt.

Die Totalrevision der Polizeiverordnung wurde anfangs Februar durch den Gemeinderat in Vernehmlassung gebracht. In dieser Vernehmlassung konnten sich insbesondere die Ortsparteien, aber auch Privatpersonen und Organisationen mit einer Stellungnahme zur Revision äussern. Der Gemeinderat führte zusätzlich Mitte Februar für die interparteiliche Konferenz (IPK) eine Informationsveranstaltung durch, wo diverse offene Fragen geklärt werden konnten. Die Vernehmlassung dauerte insgesamt sechs Wochen und wurde Mitte März abgeschlossen. Durch die Vernehmlassung besteht die grosse Chance, eine breit abgestützte Vorlage der Gemeindeversammlung vorzulegen.

Während der Vernehmlassungsdauer konnte die Gemeindeverwaltung ca. 30 Anregungen und Anträge von Eglisauer Privatpersonen, Ortsparteien und weiteren Organisationen entgegennehmen. Nun gilt es, in einem nächsten Schritt die Konsolidierung der Vernehmlassung zu finalisieren. Die Verabschiedung der neuen Polizeiverordnung ist durch die Gemeindeversammlung im Juni 2021 geplant.

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Elisabeth Villiger/Gemeinderätin Eglisau
Andrea Meier/Abteilungsleiterin Bevölkerung Eglisau

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