Resultate der Gemeindeversammlung vom 9. September

60 Stimmberechtigte waren an der gestrigen Gemeindeversammlung im Schulhaus Steinboden anwesend. Behandelt wurde die Teilrevision der kommunalen Richtplanung sowie die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung. Beide Geschäfte wurden mit grossem Mehr angenommen.

Teilrevision kommunale Richtplanung

Der kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Er konkretisiert die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans, enthält die kommunalen verkehrlichen Festlegungen und dient der Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Der rechtskräftige Verkehrsplan aus dem Jahr 1987 mit Änderungen von 1990 wird an die veränderten kommunalen Rahmenbedingungen und kantonalen Vorgaben angepasst.

Die anwesenden Stimmberechtigten genehmigten an der Gemeindeversammlung die Teilrevision der kommunalen Richtplanung ohne Gegenstimmen.

Teilrevision kommunale Nutzungsplanung

Die kommunale Nutzungsplanung der Gemeinde Eglisau wurde letztmals im Jahr 2015 revidiert. Die vorgelegte Teilrevision aktualisiert die kommunalen Planungsinstrumente entsprechend den neuen gesetzlichen Grundlagen, stimmt sie mit den übergeordneten Vorgaben ab und nimmt verschiedene Bereinigungen aufgrund der Erfahrungen aus dem Vollzug vor.

Die Gemeindeversammlung stimmte der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung bei zwei Gegenstimmen zu.

Nächste Schritte

Die beiden Teilrevisionen werden nun der Baudirektion des Kantons Zürich zur Genehmigung eingereicht. Nach dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion erfolgt die Rekursauflage. Sobald die Teilrevisionen rechtskräftig sind, publiziert der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

Mit der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um künftig einen Ausgleich von Mehrwerten vorzunehmen, die bei Um- und Aufzonungen oder bei Gestaltungsplänen entstehen. Damit diese umgesetzt werden kann, wird der Gemeinderat in den kommenden Monaten ein neues Reglement zum kommunalen Mehrwertausgleichsfonds ausarbeiten und einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung unterbreiten.

20151215_Gemeindeversammlung_Eglisau.jpg