Welcher Antrag entspricht welcher Variante?
Wer Variante 1 (Übertragung des Mietvertrags an einen Drittanbieter) bevorzugt, stimmt dafür, dass der Kredit für die Miete und den Betrieb der Pflegewohngruppe «Kleeblatt» vom 15. Mai 2022 aufgehoben wird. Dies ist der Hauptantrag, den die Behörden der Stimmbevölkerung empfehlen. Gemeinderat und BAPF empfehlen, für diesen Antrag zu stimmen.
Wer Variante 2 (selber realisieren mit Unterstützung) bevorzugt, stimmt für einen Zusatzkredit für die Miete und den Betrieb der Pflegewohngruppe Kleeblatt zwecks Projektinitialisierung. Der ursprüngliche Kredit, den das Stimmvolk am 15. Mai 2022 bewilligt hat, bleibt bestehen. Dies ist der Variantenantrag, der aus Sicht der Behörden ebenfalls machbar und geeignet ist.
Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, die von ihnen bevorzugte Variante zu bezeichnen. Die BAPF und der Gemeinderat stehen hinter beiden Varianten und werden sich für eine bestmögliche Umsetzung des Entscheids einsetzen, unabhängig davon, wie dieser ausfällt.
Bei den Krediten fliesst kein Steuergeld
Bei diesen Krediten ist wichtig zu wissen, dass dafür kein Steuergeld fliesst. Dieses Geld muss das Alterszentrum Weierbach als eigenwirtschaftlicher Betrieb bereitstellen und erwirtschaften.
Bei Variante 1 (Übertragung des Mietvertrags an einen Drittanbieter) steht fest, dass der Mietvertrag der Oase am Rhein AG übertragen wird. Bei Variante 2 (selber realisieren mit Unterstützung) wird für die Unterstützung eine Zusammenarbeit mit der Spitex angestrebt. Wie diese Projektunterstützung genau aussieht, ist noch Verhandlungssache und liegt in der Entscheidungskompetenz der BAPF.
