Corona und Gemeindeversammlung

Durchführung der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember

Liebe Eglisauerinnen, liebe Eglisauer

Ich schreibe diese Zeilen am Dienstag, 17. November (Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes). Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat auch die Schweiz im Griff. Die Infektionszahlen sinken zwar, aber die Lage ist labil.  Der Bundesrat hat am 28. Oktober weitere schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Unter anderem sind seither Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt. Diese Obergrenze der Teilnehmerzahl von 50 Personen gilt aber nicht für Gemeindeversammlungen.

Dennoch dürfte es Stimmberechtigte geben, die angesichts der aktuellen Lage zögern, an einer Gemeindeversammlung teilzunehmen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat darum dem Kantonsrat ein zeitlich befristetes Gesetz zur dringlichen Beschlussfassung beantragt. Dieses sieht vor, dass der Gemeinderat Geschäfte, die normalerweise in der Gemeindeversammlung behandelt werden, ausnahmsweise an der Urne zur Abstimmung bringen kann. Wenn der Kantonsrat das Gesetz rechtzeitig verabschiedet, könnte eine solche Urnenabstimmung frühestens am 31. Januar 2021 stattfinden.

Weil die Gemeindeversammlungen im Dezember jeweils das Budget für das Folgejahr beschliessen, würde das bedeuten, dass eine Gemeinde ohne gültiges Budget ins neue Jahr starten müsste. Wenn Versammlungsgeschäfte einer Urnenabstimmung unterstellt werden, verlieren die Stimmberechtigten das Recht, an den Vorlagen Änderungen vornehmen zu können. Bei einer Budgetvorlage können sie zum Beispiel nicht mehr einzelne Posten anpassen oder den Steuerfuss verändern. Das Budget kann dann nur als Ganzes zusammen mit dem vorgeschlagenen Steuerfuss an der Urne angenommen oder abgelehnt werden.

Der Gemeinderat Eglisau hat entschieden, dass die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember durchgeführt werden soll. Er schliesst sich der Meinung des Gemeindepräsidentenverbandes des Kantons Zürich an, dass die Präsenzversammlung einer Urnenabstimmung vorzuziehen ist. Die Stimmberechtigten sollen ihre demokratischen Rechte in den wichtigen anstehenden Geschäften wahrnehmen können. In Abstimmung mit der Schulgemeinde und der Reformierten Kirche wird die Versammlung vom 10. Dezember mit einem aktualisierten Schutzkonzept in der Saalsporthalle Schalmenacker in Rafz durchgeführt. So kann die Versammlung in einem sicheren Umfeld stattfinden.

Wir bitten Sie, sich bis zum 7. Dezember über die Gemeindehomepage oder per E-Mail an info@eglisau.ch für die Gemeindeversammlung anzumelden. Analog der letzten Gemeindeversammlung wird wiederum ein Shuttle-Bus angeboten. Bitte konsultieren Sie vor der Gemeindeversammlung die Website von Eglisau. Allfällig notwendige kurzfristige Änderungen werden dort veröffentlicht.

Die zweite Corona-Welle und die Aussicht auf die kommenden kalten Wintermonate machen uns allen zu schaffen. Zudem rücken wir in dieser Jahreszeit zwangsläufig wieder näher zusammen. Umso wichtiger scheint mir, dass wir jetzt besonders sorgsam miteinander umgehen. Der Basler Kantonsarzt hat das in einem Interview so ausgedrückt: «Wir sollten in der nächsten Zeit sehr achtsam mit jenen umgehen, die besonders belastet sind». Unsere Aufmerksamkeit sollte sich vor allem auch auf jene Mitmenschen richten, die mit Existenzängsten zu kämpfen haben oder etwa zu vereinsamen drohen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit. Bleiben Sie gesund und guten Mutes!

Peter Bär, Gemeindepräsident

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