WohnRaum für Geflüchtete

Ausgangslage

Wie alle Gemeinden hat Eglisau den gesetzlichen Auftrag, Personen aus dem Asylbereichunterzubringen, zu betreuen und zu unterstützen. Waren es lange Zeit fünf Personen pro tausend Einwohnerinnen und Einwohner, hat der Zürcher Regierungsrat dieses Kontingent im April 2022 in Folge des Kriegs in der Ukraine auf 0,9 % erhöht. Am 1. Juni 2023 stieg dieses Kontingent weiter an, auf 1,3 %. Das bedeutet, dass die Gemeinde Eglisau verpflichtet ist, 71 geflüchtete Personen aufzunehmen.

Bisher hat es die Gemeinde Eglisau glücklicherweise geschafft, Wohnungen von Privaten zu mieten. Auch haben zahlreiche Gastfamilien grosszügig Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Auf diese Weise konnten neu Angekommene bisher immer untergebracht werden.

Allerdings hatte sich bereits im Herbst 2022 abgezeichnet, dass sich die Situation weiter verschärfen wird. Hauptgrund dafür ist die Abhängigkeit vom freien Wohnungsmarkt: Einige Wohnungen stehen nur befristet zur Verfügung, bei anderen wollen die privaten VermieterInnen ihre Liegenschaften baulich aufwerten und wieder weitervermieten. Generell ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt und die Mietkosten steigen weiter. Hinzu kommt, dass mehrere Gastfamilien, die in den vergangenen Monaten Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, ihren Wohnraum wieder für sich selbst nutzen wollen. All dies führte immer häufiger zu Umplatzierungen. Geflüchtete mussten in anderen, zum Teil teureren, Unterkünften untergebracht werden Auch der personelle Aufwand für die Wohnungssuche, Umzüge und Organisation der Einrichtung nahm noch weiter zu. Ein kostenintensiver und für alle Beteiligten unbefriedigender Zustand, der langfristig nicht tragbar ist.

Der Geschäftskreis Soziales der Gemeinde Eglisau hat darum im Auftrag der Sozialbehörde bereits im Herbst 2022 eine Arbeitsgruppe gegründet, um langfristige Lösungen für diese Problemezu finden, da eine Entspannung der geopolitischen Lage nicht absehbar ist.

Ziel der Arbeitsgruppe war, eine Lösung zu erarbeiten, bei der die Gemeinde unabhängig ist vom freien Wohnungsmarkt und vom freiwilligen Engagement von Gastfamilien. Weitere Anliegen der Arbeitsgruppe waren, dass die Kosten für die Unterbringung kalkulierbar sind, Flüchtlinge an einem Ort wohnen bleiben können und dadurch noch besser betreut werden. Nicht zuletzt sollte der Wohnraum für Flüchtlinge flexibel umgenutzt werden können, wenn sich die Situation im Asylbereich entspannen sollte.

Planung und Projektierung

Nachdem die Arbeitsgruppe mehrere Varianten geprüft und Kriterien wie Kosten, Voraussetzungen für die Integration, Konfliktpotenzial, Flexibilität des Wohnraums und Unabhängigkeit vom freien Wohnungsmarkt abgewogen hat, hat sie im Mai 2023 einen Vorschlag vorgelegt. Es sind Wohnunterkünften im Elementbau auf dem Areal Sandgrueb. Das Areal bietet den nötigen Platz und es gehört der Gemeinde. In den geplanten Elementbauten kann die Mehrheit der 71 Geflüchteten untergebracht werden. Ein Teil der Geflüchteten wird nach wie vor in Wohnungen im Städtli wohnen bleiben. Die modulare Bauweise der Wohnunterkünfte in der Sandgrueb ermöglicht es, den Wohnraum zu erweitern oder anders einzuteilen, sollte sich der Bedarf verändern. So könnten zum Beispiel auch günstige Wohnungen entstehen, wenn das Kontingent der Asylsuchenden wieder sinkt. Oder die Unterkünfte könnten für andere kommunale Nutzungen verwendet werden. Obwohl es sich bei den Elementbauten um eine kostengünstige Bauweise handelt, erfüllen sie die energetischen Auflagen und bieten einen guten Wohnkomfort für eine langfristige Lösung. Im Mai 2023 hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 25'000.- gesprochen, um das Vorprojekt für die Wohnunterkünfte in der Sandgrueb auszuarbeiten. Inzwischen ist das Vorprojekt abgeschlossen. Am 22. November 2023 wurde die Bevölkerung an einer öffentlich Veranstaltung über die Details des Projekts informiert.

Nächste Schritte

Das ausgearbeitete Projekt wurde an der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 beraten und von den Stimmberechtigten ohne Änderungen zur Annahme an der Urnenabstimmung empfohlen. Die Urnenabstimmung findet am 9. Juni 2024 statt. Bei einer Annahme an der Urne könnte frühestens im Herbst 2024 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Unterkünfte wären dann im Sommer 2025 bezugsbereit.

Am 31. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich informiert, dass die Aufnahmequote von Geflüchteten für die Gemeinden per 1. Juli 2024 nochmals erhöht wird auf 1.6%.

Unterlagen

Präsentation der Informationsveranstaltung vom 22. Nov. 2023
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

 

Newsmeldungen zum Dossier

Pflegewohngruppe Kleeblatt: Weiteres Vorgehen

  • Pflegewohngruppe Kleeblatt

An der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 haben die Stimmberechtigten den Antrag des Gemeinderats zurückgewiesen, der vom Kredit für die Miete und den Betrieb einer Pflegewohngruppe in der Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt zurücktreten und den Mietvertrag einem externen Anbieter übergeben wollte. Sie beauftragte den Gemeinderat damit, Alternativen zur Weitergabe des Mietvertrags zu prüfen und das Geschäft frühestens an der nächsten Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

Inzwischen hat der Gemeinderat über das weitere Vorgehen und den Zeitplan beraten. Die Firma Vitalba, die im Auftrag des Gemeinderats auch schon eine Betriebsanalyse des Alterszentrums Weierbach gemacht hat, ist bereits daran, Alternativen – wie sie auch von der Spitex am Rhein eingebracht wurden – auf ihre Machbarkeit zu analysieren. Der Gemeinderat verfolgt eine ergebnisoffene Analyse und eine sachliche Diskussion. Für die Beurteilung der Optionen werden die drei Varianten «Selbst realisieren» / «Übertragung des Mietvertrags» / «Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter» anhand noch zu definierender Kriterien gegenübergestellt und die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen. Die verschiedenen Bedenken, die an der Gemeindeversammlung geäussert wurden, fliessen in die Bearbeitung mit ein.

Zeitplan für die Gemeindeversammlung im Juni zu knapp

Um genügend Zeit für eine sorgfältige Abklärung der Varianten und eine ausführliche Diskussion darüber zu haben, strebt der Gemeinderat an, das Geschäft an der Gemeindeversammlung vom 4. September 2024 zu behandeln. Diese Zeit braucht es auch für den politischen Prozess, sprich die Festlegung der Traktanden mit dem Antrag der Behörde und die Verfassung und den rechtzeitigen Versand des Weisungshefts an die Haushaltungen. Das bedeutet zwar, dass es im Neubau Kleeblatt zu einem vorübergehenden Leerstand kommen wird. Denn, unabhängig davon, für welche Variante sich die Gemeindeversammlung im September entscheidet, braucht es für den operativen Betrieb eine Vorlaufzeit von mindestens einem halben Jahr. Der Gemeinderat bedauert dies. Er ist aber der Meinung, dass dies zugunsten der von der Gemeindeversammlung vielfach und explizit gewünschten öffentlichen Debatte vertretbar ist, und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Auswirkungen auf das Bauprojekt so gering wie möglich ausfallen.

Einbezug der Rechnungsprüfungskommission (RPK) und Parteien

Eine Projektgruppe bereitet die Analysen methodisch und inhaltlich auf. Die Zwischenresultate werden periodisch einer Steuergruppe bestehend aus Mitgliedern des Gemeinderats, der BAPF und der RPK vorgestellt und die Rückmeldungen in die Weiterbearbeitung aufgenommen. Vorgesehen ist zudem, die Interparteiliche Konferenz (IPK) bei den wichtigsten Meilensteinen abzuholen und diese an mindestens zwei Treffen mit ihr diskutieren.

Information und Kommunikation

Ab nächster Woche wird auf der Gemeinde-Website ein Themendossier «Kleeblatt» aufgeschaltet, in dem laufend über die aktuellen Ergebnisse informiert wird. Noch offen ist, ob es vor den Sommerferien eine öffentliche Informationsveranstaltung geben wird, möglicherweise anlässlich der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024.

Geschäft «Kleeblatt»: Was bisher geschah

Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, dass die Bevölkerung von Eglisau auf ein umfassendes ambulantes und stationäres Pflegeangebot zurückgreifen kann. Aus diesem Grund wollte er sich in der Mehrgenerationensiedlung Kleeblatt frühzeitig Räumlichkeiten für eine Pflegewohngruppe sichern und hat dem Eglisauer Stimmvolk am 22. Mai 2022 das Projekt und den Kredit für die Miete und den Betrieb einer Pflegewohngruppe mit 14 Pflegeplätzen auf Basis einer Folgekostenschätzung zur Abstimmung vorgelegt. Die Eglisauer Stimmberechtigten stimmten diesem Geschäft zu. Zwei Jahre später, nach intensiver Prüfung, kam der Gemeinderat zum Schluss, dass der Betrieb der Pflegewohngruppe Kleeblatt durch das Alterszentrum Weierbach aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen nicht möglich ist und einem Drittanbieter – der Oase am Rhein AG – übergeben werden soll. Er beantragte der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 vom Kredit zurückzutreten. Die Gemeindeversammlung hat diesen Antrag zurückgewiesen.

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