WohnRaum für Geflüchtete

Ausgangslage

Wie alle Gemeinden hat Eglisau den gesetzlichen Auftrag, Personen aus dem Asylbereichunterzubringen, zu betreuen und zu unterstützen. Waren es lange Zeit fünf Personen pro tausend Einwohnerinnen und Einwohner, hat der Zürcher Regierungsrat dieses Kontingent im April 2022 in Folge des Kriegs in der Ukraine auf 0,9 % erhöht. Am 1. Juni 2023 stieg dieses Kontingent weiter an, auf 1,3 %. Das bedeutet, dass die Gemeinde Eglisau verpflichtet ist, 71 geflüchtete Personen aufzunehmen.

Bisher hat es die Gemeinde Eglisau glücklicherweise geschafft, Wohnungen von Privaten zu mieten. Auch haben zahlreiche Gastfamilien grosszügig Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Auf diese Weise konnten neu Angekommene bisher immer untergebracht werden.

Allerdings hatte sich bereits im Herbst 2022 abgezeichnet, dass sich die Situation weiter verschärfen wird. Hauptgrund dafür ist die Abhängigkeit vom freien Wohnungsmarkt: Einige Wohnungen stehen nur befristet zur Verfügung, bei anderen wollen die privaten VermieterInnen ihre Liegenschaften baulich aufwerten und wieder weitervermieten. Generell ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt angespannt und die Mietkosten steigen weiter. Hinzu kommt, dass mehrere Gastfamilien, die in den vergangenen Monaten Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, ihren Wohnraum wieder für sich selbst nutzen wollen. All dies führte immer häufiger zu Umplatzierungen. Geflüchtete mussten in anderen, zum Teil teureren, Unterkünften untergebracht werden Auch der personelle Aufwand für die Wohnungssuche, Umzüge und Organisation der Einrichtung nahm noch weiter zu. Ein kostenintensiver und für alle Beteiligten unbefriedigender Zustand, der langfristig nicht tragbar ist.

Der Geschäftskreis Soziales der Gemeinde Eglisau hat darum im Auftrag der Sozialbehörde bereits im Herbst 2022 eine Arbeitsgruppe gegründet, um langfristige Lösungen für diese Problemezu finden, da eine Entspannung der geopolitischen Lage nicht absehbar ist.

Ziel der Arbeitsgruppe war, eine Lösung zu erarbeiten, bei der die Gemeinde unabhängig ist vom freien Wohnungsmarkt und vom freiwilligen Engagement von Gastfamilien. Weitere Anliegen der Arbeitsgruppe waren, dass die Kosten für die Unterbringung kalkulierbar sind, Flüchtlinge an einem Ort wohnen bleiben können und dadurch noch besser betreut werden. Nicht zuletzt sollte der Wohnraum für Flüchtlinge flexibel umgenutzt werden können, wenn sich die Situation im Asylbereich entspannen sollte.

Planung und Projektierung

Nachdem die Arbeitsgruppe mehrere Varianten geprüft und Kriterien wie Kosten, Voraussetzungen für die Integration, Konfliktpotenzial, Flexibilität des Wohnraums und Unabhängigkeit vom freien Wohnungsmarkt abgewogen hat, hat sie im Mai 2023 einen Vorschlag vorgelegt. Es sind Wohnunterkünften im Elementbau auf dem Areal Sandgrueb. Das Areal bietet den nötigen Platz und es gehört der Gemeinde. In den geplanten Elementbauten kann die Mehrheit der 71 Geflüchteten untergebracht werden. Ein Teil der Geflüchteten wird nach wie vor in Wohnungen im Städtli wohnen bleiben. Die modulare Bauweise der Wohnunterkünfte in der Sandgrueb ermöglicht es, den Wohnraum zu erweitern oder anders einzuteilen, sollte sich der Bedarf verändern. So könnten zum Beispiel auch günstige Wohnungen entstehen, wenn das Kontingent der Asylsuchenden wieder sinkt. Oder die Unterkünfte könnten für andere kommunale Nutzungen verwendet werden. Obwohl es sich bei den Elementbauten um eine kostengünstige Bauweise handelt, erfüllen sie die energetischen Auflagen und bieten einen guten Wohnkomfort für eine langfristige Lösung. Im Mai 2023 hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 25'000.- gesprochen, um das Vorprojekt für die Wohnunterkünfte in der Sandgrueb auszuarbeiten. Inzwischen ist das Vorprojekt abgeschlossen. Am 22. November 2023 wurde die Bevölkerung an einer öffentlich Veranstaltung über die Details des Projekts informiert.

Nächste Schritte

Das ausgearbeitete Projekt wurde an der Gemeindeversammlung vom 14. März 2024 beraten und von den Stimmberechtigten ohne Änderungen zur Annahme an der Urnenabstimmung empfohlen. Die Urnenabstimmung findet am 9. Juni 2024 statt. Bei einer Annahme an der Urne könnte frühestens im Herbst 2024 mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Unterkünfte wären dann im Sommer 2025 bezugsbereit.

Am 31. Januar 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich informiert, dass die Aufnahmequote von Geflüchteten für die Gemeinden per 1. Juli 2024 nochmals erhöht wird auf 1.6%.

Unterlagen

Präsentation der Informationsveranstaltung vom 22. Nov. 2023
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

 

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