Informationen zur Stimmabgabe
Stimmabgabe an der Urne
Die Adressen der Stimmlokale sowie deren Öffnungszeiten sind auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises aufgeführt.
Sie können zudem während den Schalterzeiten auf der Gemeindeverwaltung Ihre Stimme abgeben.
Bitte nehmen Sie für die Stimmabgabe den unterschriebenen Stimmrechtsausweis sowie die Stimm- oder Wahlzettel mit.
Stellvertretung
Die Stellvertretenden müssen gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis abgeben. Stellvertretung ist für höchstens zwei weitere in Eglisau stimmberechtigte Personen möglich. Die vertretene Person muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Sobald Sie das Stimmmaterial erhalten haben, können Sie uns dieses zustellen. Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und verschliessen Sie dieses.
- Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis.
- Verschliessen Sie das vorfrankierte Couvert. Dabei dient der Stimmrechtsausweis gleichzeitig als Adressierung für den Rückversand. Das Couverst bitte rechtzeitig zur Post geben oder direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werden.
Beschädigtes Stimmkuvert
Sollte Ihr Stimmkuvert durch den Transport oder beim Öffnen so beschädigt worden sein, dass es nicht mehr zur Rücksendung des Stimmmaterials verwendet werden kann, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Ersatzkuvert beziehen.
Alternativ dazu können Sie auch ein neutrales Rücksendekuvert verwenden. Beschriften Sie dieses bitte mit der Rücksendeadresse (siehe Stimmrechtsausweis). Zudem bitten wir Sie, das Rücksendekuvert zu frankieren (portofreie Rücksendung in diesem Fall nicht möglich).
Nichterhalt oder Verlust der Stimmunterlagen
Das Stimmkuvert wird Ihnen mindestens drei Wochen vor dem Abstimmungs- oder Wahlwochenende zugestellt.
Bei Nichterhalt oder unvollständigen Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung auf. Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.
E-Voting
Wahlen und Abstimmungen via Internet sind in Eglisau noch nicht möglich. Es läuft ein kantonales Projekt. Darüber erfahren Sie hier mehr.