Prämienverbilligungen

Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Ab 2021 gelten im Kanton Zürich neue Regelungen.

Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Es ist neu die SVA Zürich zuständig und nicht mehr das Gemeindesteueramt. Bei Anträgen und Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich.

Ihr Kontakt bei Fragen zur Prämienverbilligung: https://svazurich.ch/ipv oder Tel 044 448 53 75

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