Parkieren auf Gemeindestrassen

  • Dossier: Mobilität

Auf dem ganzen Gemeindegebiet werden zukünftig auf den Gemeindestrassen Parkfelder eingezeichnet. Damit wird ein geordnetes Parkieren gewährleistet.

Der Gemeinderat hat die Parkfelder auf öffentlichem Grund überprüft. Besonders problematisch ist die Zunahme des täglichen Fremdparkierens in den Quartieren durch nicht in Eglisau wohnhafte Pendlerinnen und Pendler. Diese nutzen die Möglichkeit zum kostenlosen Parkieren in den Wohnquartieren und steigen zum Beispiel beim Bahnhof Eglisau auf die S-Bahn um. Weiter werden öffentliche Parkplätze auch von einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern für eine Langzeitparkierung missbraucht. Folglich stehen diese Parkplätze den Anwohnerinnen und Anwohnern, dem Gewerbe und Gästen nicht mehr zur Verfügung.

Auf dem ganzen Gemeindegebiet werden zukünftig auf den Gemeindestrassen Parkfelder eingezeichnet, wo sinnvoll und gemäss den rechtlichen Bestimmungen möglich. Mit wenigen Ausnahmen wird es nicht gestattet sein, ausserhalb der markierten Parkfelder sein Fahrzeug auf Gemeindestrassen abzustellen. Damit wird ein geordnetes Parkieren gewährleistet und es besteht Klarheit für die Automobilisten.

Das Parkplatzangebot trägt wesentlich zur Beeinflussung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und somit auch zur Verkehrsmittelwahl bei. Während privat zugängliche Parkplätze nur über das öffentliche Baurecht beeinflusst werden können, lässt sich der öffentliche Parkraum mit verschiedenen Vorkehrungen bewirtschaften, z.B. durch Beschränkung der Parkdauer, der Erhebung von Parkgebühren, die räumliche Verteilung und das Angebot von Parkplätzen sowie die Bevorzugung bestimmter Nutzergruppen.

Der Gemeinderat wird bei der Erarbeitung des Parkierungskonzepts alle diese Aspekte berücksichtigen. Im Bereich Städtli wird er zudem die Erkenntnisse aus den Workshops «Betriebs- und Gestaltungskonzept Städtli» beachten.

Im Frühjahr 2020 wird das Parkierungskonzept soweit gediehen sein, dass es in die breite Diskussion gegeben werden kann.

> Die Verfügungen und Pläne zu den Parkierungsanordnungen können Sie hier einsehen