Öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojekts 2022 bis 2023

Änderungsbegehren sind bis am 29. März direkt an die Wohngemeinde zu richten.

Die öffentliche Auflage des Verbundfahrplanprojekts erfolgt vom 8. bis 28. März auf der Website des ZVV (www.zvv.ch). Änderungsbegehren aus der Bevölkerung sind bis am 29. März direkt an die Wohngemeinde zu richten: Gemeindeverwaltung Eglisau, Obergass 17, Postfach, 8193 Eglisau.

Der Gemeinderat wird die eingegangenen Wünsche mit einer Stellungnahme an die zuständige Stelle weiterleiten.

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