Notbudget per 1. Januar 2021

Weil Eglisau im Moment per Jahresbeginn 2021 kein rechtskräftiges Budget hat, müssen einzelne Dienstleistungen eingeschränkt und Projekte sistiert werden.

Corona-bedingt wurde die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2020 nicht durchgeführt. Die Stimmberechtigten werden am 31. Januar 2021 über das Budget und den Steuerfuss an einer Urnenabstimmung entscheiden.

Somit steht Eglisau am 1. Januar 2021 ohne Budget da. Bis ein rechtskräftiges Budget vorliegt, kann die Gemeinde nur dringende, unerlässliche Ausgaben tätigen.

Unerlässlich sind alle Ausgaben, die getätigt werden müssen, um den ordnungsgemässen Gang der Verwaltung aufrecht zu erhalten. Dazu gehören namentlich Löhne, Raummieten oder Energiekosten. Ausgaben, die ohne Schaden bzw. Mehrkosten für die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden können, sind zu verschieben, bis ein ordentliches Budget vorliegt. Somit muss, wenn der Verzicht auf eine Ausgabe möglich ist, ohne dass dadurch bestehende Vereinbarungen verletzt werden, die Gemeinde ihr Dienstleistungsangebot einschränken.

Ohne Budgetbeschluss und ohne Beschluss des Steuerfusses können keine Steuern des Budgetjahres erhoben werden. Es ist daher nicht möglich, provisorische Steuerrechnungen zu erstellen (ausgenommen sind Spezialfälle wie z.B. Wegzug ins Ausland). Der Termin zum Versand der Steuerrechnungen Mitte Mai ist zwingend einzuhalten. Gelingt es der Gemeinde nicht, bis Ende März Budget und Steuerfuss zu beschliessen, legt der Regierungsrat den Steuerfuss fest.

Alle weiteren Einnahmen einer Gemeinde wie Gebühren, Steuern der Vorjahre, Bussen etc. können auch mit einem Notbudget erhoben werden.