Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe

Im Kanton Zürich gilt weiterhin die Waldbrandgefahrenstufe "mässig" (Gefahrenstufe 2).

Aufgrund der Trockenheit der letzten Tage hat der Kanton Zürich eine Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe herausgegeben. Im Hinblick auf den 1. August ist zum Verhüten von Flur- und Waldbränden Vorsicht beim Abfeuern von Feuerwerk und Feuern im Freien, insbesondere in Waldesnähe und im Wald geboten. Trockene Gräser und Laub können schnell in Brand geraten. Grundsätzlich gilt wie immer: Raucherwaren und Zündhölzer nicht wegwerfen, Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen, immer gut überwachen und anschliessend vollständig mit Wasser löschen. Funkenflug ist sofort zu löschen.

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