Verkehrsmassnahmen zum Schutz des Städtlis

Nach dem letztjährigen «Corona-Sommer» wird das Städtli auch dieses Jahr mit einem grossen Besucherandrang konfrontiert sein. Die Leute werden vorwiegend in der Schweiz bleiben, die Naherholungsgebiete dementsprechend stark bevölkert sein. Der Sommer 2020 hat gezeigt, dass bei schönem Wetter an Wochenenden im Städtli und in den angrenzenden Gebieten unhaltbare Zustände herrschen (Parkplatz-Suchverkehr, wildes Parkieren).

 

Leider konnte die Gemeindeversammlung im Dezember 2020 nicht durchgeführt werden, weil eine Corona-konforme Durchführung nicht sichergestellt war. Damit musste die Abstimmung über das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) im Städtli mit den kurzfristigen baulichen Massnahmen auf einen späteren Termin verschoben werden. Der Gemeinderat will aber den Sommer 2021 unbedingt nutzen, um Erfahrungen mit einem temporären Fahrverbot an Wochenenden in der Untergass und in der Rheinstrasse zu sammeln. Er hat darum eine entsprechende vorübergehende Verkehrsanordnung für die Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September erlassen (Beiblatt in den Eglisauer Mitteilungen vom April). Eine weitere Sommersaison ohne Massnahmen für eine Begrenzung des Verkehrs im Städtli kann den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zugemutet werden.

Beim Fahrverbot handelt es sich um einen befristeten Versuch während der warmen Jahreszeit von Mai bis September. Die Zufahrt von Anwohnerinnen und Anwohnern und Gewerbetreibenden ist weiterhin möglich. Das wird mit Spezialbewilligungen geregelt werden. Selbstverständlich werden in der Auswertung des Versuches auch die Auswirkungen auf das Gewerbe und die Gastronomie berücksichtigt werden. Auch der Standort des Wochenmarktes am Freitag in der Untergass wird überprüft.

Damit die Auswertung des Versuchs-Sommers in die politische Diskussion um das BGK Städtli einfliessen kann, hat der Gemeinderat entschieden, den Baukredit für die kurzfristigen baulichen Massnahmen (Einführung der Begegnungszone) nicht – wie ursprünglich geplant – schon im Juni, sondern erst am 9. Dezember 2021 der Gemeindeversammlung vorzulegen.

Mit dem Fahrverbot in der Untergass und in der Rheinstrasse an Sommer-Wochenenden soll die Verkehrssituation im Städtli verbessert werden. Damit sich der Parkplatz-Suchverkehr nicht in die umliegenden Quartiere verlagert, werden wir mit intensiven Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch eine private Sicherheitsfirma und kommunikativen Massnahmen zur Lenkung der Besucherparkierung begleiten.

Gleichzeitig wird die Parkierungsverordnung neu erlassen. Diese Verordnung wird der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2021 vorgelegt werden.

>Infoflyer

Peter Bär, Gemeindepräsident

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