Geologisches Tiefenlager: Standortgemeinden gründen die Abgeltungskommission
In der laufenden Etappe 3 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager muss zwischen den Entsorgungspflichtigen und den Gemeinden der Standortregion sowie der Region der Brennelementverpackungsanlage (BEVA) die Frage der Abgeltungen und allfälligen Kompensationen geklärt werden. Um sich auf die Verhandlungen vorzubereiten und eine Delegation zu wählen und mandatieren, haben die 45 Schweizer Gemeinden der Standortregion Nördlich Lägern und der Region BEVA heute eine Kommission dafür gegründet.