Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt für den ersten Wahlgang aufgeführt sein möchten, konnten sich bis am 28. Dezember 2021 bei der Gemeindeverwaltung melden. Für den 1. Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 27. März 2022 stellen sich folgende Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: