Bundesfeier 2021 in Eglisau

Die diesjährige Durchführung der 1. August-Feier hängt wesentlich von den bundesrätlichen Corona-Einschränkungen ab.

Gemäss aktuellen Vorgaben der Covid-19-Verordnung des Bundes können Bundesfeiern am 1. August durchgeführt werden. Die epidemiologische Situation verbessert sich weiterhin, die Durchimpfungsrate steigt an.

Da die Durchführung der 1. August – Feier auch ein positives Zeichen für den Übergang in ein Leben mit weniger Einschränkungen sein kann, möchte der Gemeinderat wenn möglich einen Anlass durchführen.

Allerdings muss der Aufwand für die Durchführung der Feier verhältnismässig sein. Wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der Vorgaben der Covid-Verordnung die Anzahl der zugelassenen Teilnehmenden zu klein ist, wird kein stimmungsvoller Anlass möglich sein. Der Gemeinderat wartet nun noch den Beschluss des Bundesrates vom 23. Juni betreffend weiteren Lockerungen ab und entscheidet dann über die Durchführung.

Wir werden die Bevölkerung im Internet (Homepage Eglisau) und allenfalls mit einem Flyer informieren.

> Peter Bär, Gemeindepräsident

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