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Neue Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund

Aktuell

Am 1. Januar 2023 tritt die neue Parkierungsverordnung in Kraft. Sämtliche Informationen finden Sie hier:

Parkbewilligungen können ab sofort bezogen werden, vorzugsweise über die App oder am Schalter Bevölkderungsdienste & Sicherheit im 1. Stock des Gemeindehauses. 

 

Ausgangslage

Die noch rechtskräftige Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren in der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Die Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne Städtli mit dem Rhein ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden ist leider auch eine grosse Belastung der Parkplatzsuchenden Automobilisten. Deshalb wurde eine neue Parkierungsverordnung auf der Basis folgender Grundsätze erarbeitet: 

  • Bewirtschaftung aller Parkplätze im öffentlichem Raum auf dem ganzen Gemeindegebiet
  • Schutz der Anwohner vor Wildparkierern (z.B. in Rhein- und Bahnhofsnähe)
  • Keine Langzeit-Parkplätze für Besucher im Städtli
  • Entlastung des Städtlis vom Suchverkehr
  • Lenkung der Besucher auf Parkplätze an Bahnhöfen Eglisau und Hüntwangen sowie privat bewirtschaftete Parkplätze (z.B. Coop, Migros, u.a.)

Planung und Projektierung

Die Gemeindeversammlung hat die neue Parkierungsverordnung am 17. Juni 2021 bis auf den Gebührentarif genehmigt. Die Festlegung des Gebührentarifs liegt in der Kompetenz des Gemeinderats und muss noch genehmigt werden. Die Signalisationen für die Umsetzung der Parkierungszonen sind von der Kantonspolizei mit Verfügung vom 15. Juni genehmigt worden. Neu wird eine Parkzeitbeschränkung (Zonensignalisation) eingeführt: Rote Zone/Grüne Zonen Nord-West, Nord-Ost, Süd-West, Süd-Ost, Tössriederen.

Für die Festsetzung der Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund ist der Gemeinderat zuständig. Das Reglement regelt die Ansätze je nach Lage und Art der Parkplätze und nimmt verschiedenste Einwendungen aus Bevölkerung, Parteien und Vereinen auf. Das Reglement wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 11. Juli 2022 verabschiedet. Parallel zur Ausschreibung der Verkehrsanordnung bereitet die Verwaltung aktuell die Bewirtschaftung der Parkplätze vor.

Nächste Schritte

Die Inkraftsetzung der neuen Verordnung erfolgt am 1. Januar 2023.

Newsmeldungen zum Dossier

Neue Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund

Die überarbeitete Parkierungsverordnung soll das Parkieren auf öffentlichem Grund neu regeln und die Einwohner aller Quartiere Eglisaus vor Fremdparkierern schützen.

Die noch rechtskräftige Verordnung über die gebührenpflichtige Parkierung in der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Die Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne Städtli mit dem Rhein ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden ist leider auch eine grosse Belastung durch parkplatzsuchende Automobilisten.

Die Vernehmlassung lief von 1. März bis am 31. März. Die eingegangenen Anregungen werden aktuell im Gemeinderat bearbeitet. Die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist im Juni 2021 geplant.

Als Basis dienten dem Gemeinderat folgende Grundsätze:
 

  • Schutz der Anwohner vor Wildparkierern, insbesondere in Bahnhofsnähe
  • Gleichbehandlung der Einwohner aller Quartiere
  • Keine Langzeit-Parkplätze im Städtli für Besucher
  • Entlastung des Städtli von Suchverkehr
  • Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund
  • Lenkung der Besucher auf die Parkplätze der Bahnhöfe Eglisau und Hüntwangen, sowie der Parkplätze Strässler und Kilchmann

Folgend eine kurze Zusammenfassung des Lösungsvorschlags:

Zonen-Systematik

Die gesamte Gemeinde ist in zwei Zonen eingeteilt. Das Städtli befindet sich in der roten, alle anderen Quartiere in der grünen Zone. Bewirtschaftet werden die Parkplätze mittels Parkkarte und/oder Parkuhr. Anwohner im Städtli können eine rote Parkkarte erwerben. Diese ist in der roten und grünen Zone gültig. Anwohner der anderen Quartiere können eine grüne Karte erwerben. Diese ist in der roten Zone nicht gültig. Grund dafür ist, dass das Parkplatz-Angebot im Städtli stark begrenzt ist.

Parkfelder-Systematik

Überall wo es die Verkehrssicherheit erfordert oder die Parkierungssituation unklar ist, werden Parkfelder markiert. Das Ziel ist, Klarheit zu schaffen. In der Lochmühle wurden mehrere Varianten geprüft, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die diagonale Anordnung der Parkfelder funktioniert leider nicht, weil die Lochmühle dafür eine zu geringe Breite aufweist. Die schräge Anordnung der Parkfelder ist zudem für Fussgänger gefährlich, da sie von rückwärts ausfahrenden Fahrzeugen nicht gesehen werden. Ergänzt wird die Markierung von einzelnen Parkfeldern innerhalb der bestehenden durchgezogenen Feldern. Einige Parkfelder müssen aufgehoben werden, um Platz zu schaffen für die nötige Kreuzung von Fahrzeugen, insbesondere für die Blaulichtorganisationen.

Bewirtschaftung Parkplätze

Die Bewirtschaftung erfolgt mittels Parkkarten und/oder Parkuhren. Im Städtli sollen die Parkplätze in erster Priorität für das Gewerbe, sowie für Anwohner mit Parkkarte zur Verfügung stehen. Die Steuerung erfolgt über die Tarife. Diese sind gestaffelt, das Langzeitparkieren wird erheblich teurer.

Lenkung des Besucherverkehrs

Externe Gäste sollen mit geeigneter Beschilderung gleich bei der Ortseinfahrt auf die grossen Parkplätze ausserhalb von Städtli und Quartieren gelenkt werden.

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