Neue Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund
Aktuell
Am 1. Januar 2023 tritt die neue Parkierungsverordnung in Kraft. Sämtliche Informationen finden Sie hier:
Parkbewilligungen können ab sofort bezogen werden, vorzugsweise über die App oder am Schalter Bevölkderungsdienste & Sicherheit im 1. Stock des Gemeindehauses.
Ausgangslage
Die noch rechtskräftige Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren in der Gemeinde Eglisau stammt aus dem Jahr 1999. Die Gemeinde ist in den letzten Jahren stark gewachsen und das schöne Städtli mit dem Rhein ist ein Touristenmagnet. Damit verbunden ist leider auch eine grosse Belastung der Parkplatzsuchenden Automobilisten. Deshalb wurde eine neue Parkierungsverordnung auf der Basis folgender Grundsätze erarbeitet:
- Bewirtschaftung aller Parkplätze im öffentlichem Raum auf dem ganzen Gemeindegebiet
- Schutz der Anwohner vor Wildparkierern (z.B. in Rhein- und Bahnhofsnähe)
- Keine Langzeit-Parkplätze für Besucher im Städtli
- Entlastung des Städtlis vom Suchverkehr
- Lenkung der Besucher auf Parkplätze an Bahnhöfen Eglisau und Hüntwangen sowie privat bewirtschaftete Parkplätze (z.B. Coop, Migros, u.a.)
Planung und Projektierung
Die Gemeindeversammlung hat die neue Parkierungsverordnung am 17. Juni 2021 bis auf den Gebührentarif genehmigt. Die Festlegung des Gebührentarifs liegt in der Kompetenz des Gemeinderats und muss noch genehmigt werden. Die Signalisationen für die Umsetzung der Parkierungszonen sind von der Kantonspolizei mit Verfügung vom 15. Juni genehmigt worden. Neu wird eine Parkzeitbeschränkung (Zonensignalisation) eingeführt: Rote Zone/Grüne Zonen Nord-West, Nord-Ost, Süd-West, Süd-Ost, Tössriederen.
Für die Festsetzung der Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund ist der Gemeinderat zuständig. Das Reglement regelt die Ansätze je nach Lage und Art der Parkplätze und nimmt verschiedenste Einwendungen aus Bevölkerung, Parteien und Vereinen auf. Das Reglement wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 11. Juli 2022 verabschiedet. Parallel zur Ausschreibung der Verkehrsanordnung bereitet die Verwaltung aktuell die Bewirtschaftung der Parkplätze vor.
Nächste Schritte
Die Inkraftsetzung der neuen Verordnung erfolgt am 1. Januar 2023.
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