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BGK Städtli / Begegnungszone

Planung und Projektierung

Bereits im Jahr 2002 hat die Gemeindeversammlung das Verkehrskonzept Eglisau genehmigt und in Zusammenhang mit der Einführung von Tempo-30 einer Begegnungszone im Städtli zugestimmt. Diese wurde aber von der Kantonspolizei ohne zusätzliche bauliche Massnahmen nicht bewilligt und darum nicht realisiert.

Partizipationsprozess
In den Jahren 2017 bis 2019 haben in einem partizipativen Prozess 50 Eglisauerinnen und Eglisauer ihre Vorstellung zur Nutzung und Gestaltung des Städtli entwickelt. Das Konzept umfasst die Strassenzüge Obergasse zwischen der Schaffhauserstrasse und der Burgstrasse inkl. Törliplatz, Steig von der Eigenstrasse bis zur Obergasse, Stadtgraben, Untergasse inkl. Kirchgasse, Rheinstrasse inkl. Kirchplatz sowie alle Treppen und Treppenwege in diesem Gebiet. 

Neue Kommission für den öffentlichen Raum
Die Kommission für den öffentlichen Raum in den Kernzonen (KÖRZ) begleitet die Umsetzung dieser Massnahmen und wird die Gestaltung zuhanden des Gemeinderats vorschlagen. Die KÖRZ setzt sich aus einem Mitglied des Gemeinderats, einem Mitglied der Kulturkommission sowie aus drei bis fünf weiteren Personen zusammen, die sich fachlich oder persönlich für die Mitarbeit eignen. 

Der Gemeinderat Eglisau beauftragte die Planergemeinschaft Gemperli Stauffacher Architektur, St. Gallen, und das Ingenieurbüro Ghielmetti, Winterthur, im Herbst 2017 im Rahmen des erwähnten partizipativen Prozesses mit der Ausarbeitung eines Betriebs- und Gestaltungskonzeptes für das Städtli. Betriebs- und Gestaltungskonzepte (BGK) werden für Strassenräume im Siedlungsgebiet mit erhöhten Anforderungen entwickelt. Ziel des Konzeptes ist eine ausgewogene Berücksichtigung aller Ansprüche von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Passanten, fahrendem Verkehr, ruhendem Verkehr, Strasseneigentümern und Strassenbetreibern. Das Konzept umfasst Grundsätze für bauliche und gestalterische Massnahmen, welche in den anschliessenden Projektierungsphasen weiterentwickelt werden.

Umsetzung in Etappen

Die gesamte Neugestaltung des Städtli erfolgt gestaffelt, koordiniert mit anstehenden Werksanierungen und abgestimmt auf die finanzielle Lage der Gemeinde. Die Etappierung erfolgt deshalb über mehrere Jahre.

Kurzfristige Massnahmen Begegnungszone
Das Herzstück der Neugestaltung im Städtli, die Begegnungszone, soll so rasch wie möglich ohne Endgestaltung der Oberflächen (z.B. Pflästerungen) realisiert werden. Die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021 hat für folgende kurzfristige Massnahmen einen Kredit von Fr. 270'000.- bewilligt:

  • Eingangstore (Einengungen) bei der Einfahrt in die Begegnungszone 
  • teilweise gestaltete Oberflächen beim Schulhaus Städtli, auf dem Törliplatz und bei den Eingangstoren
  • Vertikale Elemente zur Senisiblisierung der Verkehrsteilnehmenden
  • zusätzliche Flächen für die Boulevard-Gastronomie

Anfang Januar 2022 hat die KÖRZ die Arbeit aufgenommen, begleitet vom Verkehrsplaner, Ingenieurbüro Ghielmetti. Anfang Mai 2022 hatte sie ihre letzte Sitzung für die Finalisierung des verkehrstechnischen Gutachtens und dem dazugehörigen Plan. Am 27. Juni 2022 hat der Gemeinderat das Projekt verabschiedet und der Kantonspolizei zur Genehmigung vorgelegt. Bis alle Bewilligungen eingeholt sind, braucht es noch etwas Geduld. Die Realisation der kurzfristigen Massnahmen für die Begegnungszone erfolgt im Sommer 2023.

Ausblick Endausbau
Das Projekt "Betriebs- und Gestaltungskonzept Städtli" sieht im Endausbau weitere Elemente vor:

  • Begegnungszone im gesamten Städtli
  • Neugestaltung der Oberflächen und der Beleuchtung
  • Aufhebung der öffentlichen Parkplätze auf dem Törliplatz, im Stadtgraben und in der Untergass
  • Schaffung alternativer Parkierungsanlage
  • Fahrverbot (Zubringerdienst gestattet) im Stadtgraben

Nächste Schritte

Da es sich beim BGK Städtli um zwei verschiedene Verfahren handelt (eines als Verkehrsanordnung gemäss Kantonspolizei und eines gemäss Strassengesetz), musste die Umsetzung der baulichen Massnahmen für die Begegnungszone ab 1. April 2023 nochmals für 30 Tage öffentlich aufgelegt werden. Dies, obwohl die Umsetzungsmassnahmen eins zu eins dem von der Kantonspolizei bewilligten Übersichtsplan entsprechen. Die Unterlagen können unten und digitaler Form oder physisch im Gemeindehaus im 1. Stock eingesehen werden.

Die Bauarbeiten für die Begegnungszone beginnen Anfang Sommerferien, am 17. Juli 2023 und dauern bis am 18. August 2023. Das Städtli bleibt durchgehend offen mit gewissen Einschränkungen für den Verkehr, über die wir rechtzeitig im Detail informieren werden.

Newsmeldungen zum Dossier

Betriebs- und Gestaltungskonzept Städtli Eglisau: Aktueller Stand

Die erste Phase soll mit minimalen baulichen Massnahmen bereits im Jahr 2020 umgesetzt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Strategie bezüglich Städtli die folgende Zielsetzung formuliert: «Unser attraktiv gestaltetes und verkehrsberuhigtes Städtli lädt zum Verweilen ein».

Da die Vorstellungen betreffend Gestaltung von Törliplatz und Umgebung und bezüglich Verkehrsführung im Städtli erfahrungsgemäss sehr unterschiedlich sind, hatte der Gemeinderat ein breites Mitwirkungsverfahren lanciert. In zwei Arbeitsgruppen «Nutzung» und «Gestaltung» wurde im Rahmen von drei Workshops ein Konzept für Nutzung und Gestaltung im Städtli erarbeitet. Dabei haben rund fünfzig engagierte Eglisauerinnen und Eglisauer mitgewirkt.

Dieses Konzept diente als Grundlage für die Erarbeitung eines sogenannten Betriebs- und Gestaltungskonzepts (BGK) für das Städtli. Dazu hat der Gemeinderat eine externe Unterstützung in Form eines Architekten und eines Verkehrsplaners engagiert. Das BGK zeigt konkret auf, wo künftig welches Verkehrsregime gelten soll und wie das äussere Erscheinungsbild des Städtli aussehen soll (z.B. Strassen- und Platzbeläge, Beleuchtung, Möblierung des öffentlichen Raumes).

Das fertig erarbeitete BGK wurde am 15. Mai 2019 den erwähnten Arbeitsgruppen in einem Workshop präsentiert. Dabei wurde auch eine mögliche Etappierung der vorgesehenen Umgestaltungs- und Infrastrukturprojekte vorgestellt. Auch die Kosten der verschiedenen Etappen wurden aufgezeigt. Das BGK wurde von den Arbeitsgruppen sehr positiv beurteilt, verschiedene Anregungen wurden vom Gemeinderat aufgenommen.

Die Begegnungszone im Städtli soll mit minimalen baulichen Massnahmen bereits im Jahr 2020 umgesetzt werden, um konkrete Erfahrungen mit dem neuen Regime sammeln zu können. Die Neu- oder Umgestaltung von Strassenbelägen u.a. kann später erfolgen.

Zur Einführung einer Begegnungszone gehört ein Verkehrsgutachten. Dieses wurde noch im Mai 2019 zur Prüfung an die Kantonspolizei (Kapo) weitergeleitet, da diese die Verkehrsführung und die Signalisation bewilligen muss. In ihrer Antwort von Mitte September 2019 hat sich die Kantonspolizei zum Teil kritisch zu der geplanten ersten Phase der Einführung der Begegnungszone geäussert. Derzeit sind Gespräche mit der Kantonspolizei im Gange, um verschiedene Punkte so weit bereinigen zu können, dass die Kantonspolizei eine Bewilligung in Aussicht stellen kann.

Im Frühling 2020 wird der Gemeinderat das umfassende und bereinigte BGK in einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorstellen. Die Genehmigung des Kredits für eine erste Phase des BGK liegt dann in der Kompetenz der Gemeindeversammlung.

Die konsolidierte Finanzplanung von politischer Gemeinde und Schule hat gezeigt, dass wir betreffend Investitionen in den kommenden Jahren den Gürtel enger schnallen müssen. Die Umsetzung der folgenden Phasen (Gestaltungselemente im Städtli) wird sich darum zeitlich verzögern.

Peter Bär/Gemeindepräsident, Hochbauvorstand