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Wahlen/Abstimmungen





Ausübung Stimmrecht

Die Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben. Das Stimmrecht kann wie folgt ausgeübt werden (Stimmrechtsausweis nicht vergessen!):

Persönlich an der Urne

Vorzeitig
ab Erhalt des Stimm-/Wahlmaterials am Schalter der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus während den Schalteröffnungszeiten.

Stellvertretung
durch eine andere in der Gemeinde Eglisau wohnende stimmberechtigte Person. Die stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit auf dem Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären.

Brieflich
Informationen über die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

E-Voting
Details folgen sobald Informationen bekannt sind.

am Abstimmungssonntag

Urnenöffnung: Sonntag
Gemeindehaus: 9.00 bis 10.00 Uhr
Gemeinschafts-Raum Lengg: 9.00 bis 9.45 Uhr


Stimmberechtigte Personen

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Eglisau.

Ferner sind Auslandschweizerinnen und -schweizer in eidgenössischen Angelegenheiten in Eglisau stimmberechtigt, sofern sie Eglisauer Bürger sind oder den letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in Eglisau hatten und sich bei den schweizerischen Auslandsvertretungen angemeldet haben. Diese erhalten frühzeitig die Stimmunterlagen per Luftpost.

In Angelegenheiten der Landeskirchen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Kirchenordnung.


 
 
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